Laut § 3 der Gaststättenverordnung ist der Antrag auf eine Schankerlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung (Tel.: 9603-12 oder E-Mail: zentrale@schopfloch.de) zu stellen.