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Schankerlaubnis rechtzeitig beantragen

Laut § 3 der Gaststättenverordnung ist der Antrag auf eine Schankerlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei...

Laut § 3 der Gaststättenverordnung ist der Antrag auf eine Schankerlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung (Tel.: 9603-12 oder E-Mail: zentrale@schopfloch.de) zu stellen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025
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