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Schienenpersonennahverkehr: Der Landkreis droht dem Land mit Klage

Kreis Karlsruhe. Der Betrieb der Linien S1/S11/S12 und S31/S32 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sorgt weiter für Unmut auf Seiten des Landkreises...
Der Kreistag befasste sich mit der finanziellen Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe.

Kreis Karlsruhe. Der Betrieb der Linien S1/S11/S12 und S31/S32 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sorgt weiter für Unmut auf Seiten des Landkreises Karlsruhe. Der Kreistag hat die Verwaltung in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Mai, in der Lußhardthalle in Hambrücken damit beauftragt, eine Klage gegenüber dem Land Baden-Württemberg vorzubereiten. Grund dafür ist, dass dieses die Finanzierung der Linien trotz eigener Zuständigkeit trotz mehrfacher Aufforderungen nicht vollumfänglich übernimmt. Ziel ist es, das Land zur vollständigen Übernahme der Finanzierung mindestens im Umfang des Landesstandards zu verpflichten und die Verkehre auf den betroffenen Nebenbahnen den übrigen SPNV-Leistungen wie in anderen Landkreisen in Baden-Württemberg gleichzustellen. Parallel dazu sollen bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen keine Schlussrechnungen anerkannt und keine Nachträge zum bestehenden Verkehrsvertrag akzeptiert werden. „Wir finanzieren seit Jahren freiwillig Leistungen, für die eigentlich das Land bezahlen müsste. Über die finanziellen Auswirkungen kann der Landkreis in seiner derzeitigen Lage nicht hinwegsehen“, erklärte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. „Es geht um 1,276 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr. Der Landkreishaushalt würde um rund 13,4 Millionen Euro entlastet, wenn er so behandelt würde, wie dies in anderen Landkreisen der Fall ist.“ Rund 1,1 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr blieben weiterhin in der Verantwortung des Landkreises, da hier der Landkreis Taktverdichtungen vornimmt, die über den Landesstandard aufgrund der hohen Nachfrage hinaus gehen.


Das Land Baden-Württemberg ist gesetzlich Aufgabenträger für den SPNV und organisiert diesen über das Verkehrsministerium sowie die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg. Ursprünglich hatte das Land zugesagt, künftig zumindest die Leistungen im Umfang des Landesstandards vollständig zu finanzieren. Tatsächlich beteiligt es sich bislang jedoch nur mit etwa an 100.000 Zugkilometern pro Jahr, was deutlich hinter vergleichbaren Regelungen in anderen Regionen zurückbleibt. Ein Angebot des Landes aus dem Jahr 2024, einen deutlich größeren Kostenanteil zu tragen und sogar die vollständige Aufgabenträgerschaft zu übernehmen, wurde wieder zurückgezogen. Stattdessen sieht die aktuelle Vereinbarung lediglich pauschale Zuschüsse vor: rund 4,9 Millionen Euro jährlich für 2025 und 2026 sowie etwa 6,1 Millionen Euro ab 2027. Diese Beträge decken nach Einschätzung des Landkreises noch nicht einmal 50 Prozent der Kosten für den Landesstandard. Zudem wird ein sogenannter Reaktivierungsbonus, der anderen Regionen gewährt wird, für den Landkreis Karlsruhe nicht angewendet – trotz erheblicher Investitionen in Ausbau, Elektrifizierung und Modernisierung der Strecken.


Der Kreistag kritisierte insbesondere die anhaltende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Regionen sowie die unzureichende finanzielle Beteiligung des Landes. Eine Vereinbarung wurde Ende 2025 zwar unterzeichnet, jedoch ausdrücklich nur als Mindestregelung und ohne Verzicht auf weitergehende Ansprüche. Da eine Klärung zentraler Fragen wie zum tatsächlichen Umfang des Landesstandards bislang ausgeblieben ist, sieht der Landkreis jetzt weiteren Handlungsbedarf. Dies sei auch aufgrund des nun veröffentlichten Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung notwendiger denn je. Denn die Koalitionspartner verpflichten sich darin, denn SPNV weiter auszubauen. „Selbstverständlich begrüßen wir dies, doch zunächst sollte das Land seine bestehenden Verpflichtungen erfüllen, bevor an weitere Ausbauszenarien gedacht wird“, so Landrat Dr. Schnaudigel.

Erscheinung
exklusiv online
von Landratsamt Karlsruhe
08.05.2026
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