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Schließung der Grillstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets

Nachdem bereits die Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene geschlossen werden mussten, weitet die Untere Forstbehörde diese Schutzmaßnahme nun auf...

Nachdem bereits die Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene geschlossen werden mussten, weitet die Untere Forstbehörde diese Schutzmaßnahme nun auf das gesamte Kreisgebiet aus. „Wir wollten zunächst noch etwas abwarten in den Regionen des Kreises, die im Vergleich zum Rheintal etwas kühler und weniger waldbrandgefährdet sind. Aber die Wetterprognosen lassen keine Hoffnungen auf eine dauerhafte Verringerung der Waldbrandgefahr zu. Deshalb müssen wir nun alle Feuerstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets schließen“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, die Maßnahme. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex im Durchschnitt der nächsten Tage die Gefahrenstufe 4 für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal mögliche Stufe liegt bei 5, die Gefährdung ist also im Moment hoch. Große Regenmengen sind bisher nicht gemeldet. Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt die Untere Forstbehörde die Feuerstellen und Grillplätze bis auf Weiteres und bittet um Verständnis für diese Entscheidung.

Fast jeder Waldbrand in Deutschland wird übrigens durch Menschen ausgelöst. Zum einen gibt es immer wieder mutwillige Brandstiftungen, meist werden Waldbrände aber unabsichtlich durch mangelnde Vorsicht oder Unkenntnis der Gefahren ausgelöst. Hier spielt insbesondere das Rauchen im Wald eine Rolle. Im Wald herrscht vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot. Insbesondere jetzt bei der hohen Waldbrandgefährdung sind alle Waldbesuchenden dazu aufgerufen, das Rauchverbot zu beachten und sich umsichtig im Wald zu verhalten.

Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Die Untere Forstbehörde bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdecktes Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

(Hartmann)

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Ausgabe 28/2025
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