Ab 1. Oktober dürfen wieder Pflanzen im Garten zurückgeschnitten werden. Bitte denken Sie beim Rückschnitt Ihrer Grünpflanzen auch daran, den Bewuchs, welcher an öffentliche Flächen grenzt, auf die erlaubte Höhe zurückzuschneiden. Dies betrifft angrenzende Flächen an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie Fußwegen. Ebenso nutzungsberechtigte, angrenzende Wege.
Lichtraumprofil muss frei bleiben:
Die Ortschaftsverwaltung sagt Danke für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe, die Unterstützung zur Pflege und Sauberhaltung des öffentlichen Bereichs und den Erhalt eines schönen Ortsbildes. Die Schnittmaßnahmen fördern auch die Zufriedenheit Ihrer Nachbarschaft und der Wegenutzer.