Stadtverwaltung Horb
72160 Horb am Neckar
Aus den Rathäusern

Schneiden von Sträuchern/Hecken und Bäumen vom 01.10.2024 bis 29.02.2025

Ab 1. Oktober dürfen wieder Pflanzen im Garten zurückgeschnitten werden. Bitte denken Sie beim Rückschnitt Ihrer Grünpflanzen auch daran, den Bewuchs,...

Ab 1. Oktober dürfen wieder Pflanzen im Garten zurückgeschnitten werden. Bitte denken Sie beim Rückschnitt Ihrer Grünpflanzen auch daran, den Bewuchs, welcher an öffentliche Flächen grenzt, auf die erlaubte Höhe zurückzuschneiden. Dies betrifft angrenzende Flächen an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie Fußwegen. Ebenso nutzungsberechtigte, angrenzende Wege.

Lichtraumprofil muss frei bleiben:

  • 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
  • 2,50 m über Fuß- und Gehweg
  • Weiter müssen Verkehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlampen freigeschnitten werden.

Die Ortschaftsverwaltung sagt Danke für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe, die Unterstützung zur Pflege und Sauberhaltung des öffentlichen Bereichs und den Erhalt eines schönen Ortsbildes. Die Schnittmaßnahmen fördern auch die Zufriedenheit Ihrer Nachbarschaft und der Wegenutzer.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Horb am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Horb, Ortschaftsverwaltung Talheim
27.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto