Schornsteinfegerwesen
Zum 01.05.2026 wurde Herr Rainer Mei vom Landratsamt Rottweil gemäß Paragraf 11b des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) zum betriebsangehörigen Vertreter für den Bezirk Rottweil 4 bestellt. Als betriebsangehöriger Vertreter ist Herr Mei berechtigt,die Feuerstättenschau und die dabei anfallenden Tätigkeiten nach Paragraf 14 SchfHwG auszuführen und unterstützt dementsprechend den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, Herrn Christoph Seidel. Die Ausführung der genannten Arbeiten erfolgt im Namen und Verantwortung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Christoph Seidel.
Der Bezirk Rottweil 4 umfasst Teile der Stadt Empfingen. Die genaue Abgrenzung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter dem Stichwort Bezirksbeschreibung.
Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat zweimal während des Zeitraums seiner Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden seines Bezirks besichtigen, in denen Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 und 3 des SchfHwG, der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder nach den landesrechtlichen Bauordnungen durchzuführen sind. Dabei prüft er die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen. Die Feuerstättenschau darf frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden
Für Fragen stehen Ihnen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Christoph Seidel sowie das Landratsamt Rottweil unter 0741 244-8178 bzw. per Mail schornsteinfegerwesen@lrarw.de jederzeit zur Verfügung.