sind nachweislich klimaschädlich und schaden der Biodiversität. Das Versickern des Regenwassers erschweren sie. Es fehlt den Pflanzen der notwendige Boden für das Wachstum. In Baden-Württemberg sind sie nach einer Änderung des Landesnaturschutzgesetzes seit 01.08.2020 verboten. Seit 2015 ist in der Landesbauordnung festgelegt, dass nicht überbaute Flächen nach Möglichkeit zu begrünen sind. Auch die Bebauungspläne legen fest, wie nicht überbaute Flächen gestaltet sein müssen. In der Regel sollen sie als Grünflächen angelegt sein. Was Grünfläche ist, ist auch mittlerweile durch Gerichtsurteile definiert. Verwundert stellen wir aber fest, dass trotz Verbot auch in Neubaugebieten immer wieder Schottergärten angelegt werden. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich die Kommunen das 3-Phasenmodell zur Beseitigung der Schottergärten wie z. B. in Hann. Münden zu eigen machen, um gegen Schottergärten vorzugehen. Rechtlich sind die Kommunen durch Urteile z. B. des OVG Lüneburg gestärkt worden. Für den kostengünstigen Rückbau der Schottergärten in pflegeleichte, die Artenvielfalt fördernde und klimafreundlichere Grünflächen gibt es gute Tipps.