Schottergärten sind nicht nur aus ökologischer Sicht problematisch, sondern auch rechtlich unzulässig. Bereits die Landesbauordnung Baden-Württemberg schreibt vor, dass nicht überbaute Grundstücksflächen zu begrünen sind. Seit dem 1. August 2020 ist das Verbot von Schottergärten zudem ausdrücklich im Landesnaturschutzgesetz verankert.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist seit Jahren auf die negativen Folgen solcher Flächen hin. Schottergärten bieten Insekten, Vögeln und anderen Kleintieren weder Nahrung noch Lebensraum und tragen damit zum Rückgang der Artenvielfalt bei. Gleichzeitig wirken sie sich nachteilig auf das örtliche Mikroklima aus. Steine speichern tagsüber große Mengen Wärme und geben diese bis in die Abend- und Nachtstunden wieder ab. Die kühlende Wirkung von Pflanzen durch Verdunstung entfällt.
Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Sommermonate wird dieses Thema immer wichtiger. Heiße Tage, lange Trockenperioden und Tropennächte nehmen bereits heute spürbar zu. Der Klimawandel wird diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Begrünte Vorgärten, Bäume, Sträucher und Stauden leisten dagegen einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Sie spenden Schatten, verbessern die Luftqualität, fördern die Versickerung von Regenwasser und sorgen für eine natürliche Abkühlung der Umgebung.
Bereits 1996 wurde die Regelung zur Freiflächengestaltung in der Landesbauordnung aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes verschärft. Unbebaute und nicht anderweitig genutzte Grundstücksflächen sind grundsätzlich als Grünflächen anzulegen und zu erhalten. Seit 2015 sollen zudem, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, auch Dächer und andere bauliche Anlagen begrünt werden, um das Kleinklima zu verbessern und die Kanalisation bei Starkregen zu entlasten.
Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber diese Vorgaben nochmals verdeutlicht. Auslöser war das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Ziel ist es, Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu erhalten und die biologische Vielfalt zu stärken.
Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, wenn auch die Gemeinde das Thema stärker in den Fokus ihrer Klima- und Umweltpolitik rückt. Neben Information, Beratung und der konsequenten Umsetzung der bestehenden Regelungen könnten kommunale Flächen dabei eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen. In der Vergangenheit wurden bei der Gestaltung öffentlicher Bereiche nicht immer die Chancen genutzt, durch mehr Grünflächen, Bäume und naturnahe Bepflanzungen positive Akzente für Klima- und Artenschutz zu setzen. Umso wichtiger wäre es, künftig weiter bei kommunalen Flächen verstärkt auf Begrünung und Entsiegelung zu setzen. Jeder entsiegelte und bepflanzte Quadratmeter trägt dazu bei, die Sommerhitze zu mindern, die Artenvielfalt zu fördern und die Lebensqualität in unserer Gemeinde zu verbessern.


