Das SFT wird gemäß Kapitel 12.2. naldo-Tarifbestimmungen im naldo-Verbundgebiet anerkannt. Der Preis beträgt 30,00 € im Jahr 2025. Im personenbedienten Verkauf beträgt der Preis 32,00 €. Einen Vorverkaufspreis gibt es nicht mehr. Ab dem 15. Juni 2025 kann das SFT erworben werden und gilt in den Sommerferien vom 31. Juli 2025 bis 14. September 2025.
- Alle Vollzeitschüler, die am letzten Schultag vor den Sommerferien unter 23 Jahre sind, also am 31.07.2002 oder später Geburtstag haben, können das Schüler-Ferien-Ticket gegen Vorlage des Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung nutzen.
- Besitzer einer gültigen Jugendleiterkarte Baden-Württemberg (juleica) zur Begleitung einer Jugendgruppe, die mit dem SFT unterwegs ist.
- Teilnehmer an Sprachkursen für Geflüchtete bis zum vollendeten 23. Lebensjahr gegen Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder eines anderen geeigneten Nachweises, sofern die Sprachkurse während des Geltungszeitraums laufen oder spätestens am 1. September des Geltungsjahres beginnen. Für die Inanspruchnahme ist das Lebensalter am 1. Ferientag maßgeblich.
- Schulabgänger (von Vollzeitschulen) haben die Möglichkeit zur Nutzung des SFT.
Das SFT gilt nicht für Auszubildende, Studierenden, Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahres und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes.
Der zeitliche Geltungsbereich umfasst die gesamten Sommerferien von 31.07. bis 14.09.2025.
Das SFT kann an den Fahrkartenautomaten der Eisenbahnverkehrsunternehmen, am Bahnhof und in deren Kunden- und Reisezentren sowie Agenturen gekauft werden.
Das SFT gilt innerhalb des Landes Baden-Württemberg in allen Bussen und Bahnen analog Baden-Württemberg-Ticket (2. Klasse). Das SFT ist nicht übertragbar und ist nur gültig, wenn Vor- und Nachname unauslöschlich auf dem Fahrschein eingetragen sind.
Weitere Informationen zu dem SFT finden Sie auf www.bwegt.de/tickets/bwtarif-tickets/schueler-ferien-ticket.