Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Das betrifft auch die im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder.
Kinder, die zwischen dem 1.7.2026 und dem 31.05.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können eingeschult werden, wenn die Eltern diesen Wunsch der Schule gegenüber schriftlich äußern. Diese Kinder werden dann (und nur dann) wie schulpflichtige Kinder behandelt.
Eltern, die eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind in Erwägung ziehen, müssen sich bis zum 02.03.2026 bei der Schule melden.
Die Kinder müssen zur Anmeldung persönlich anwesend sein.
Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten werden den Eltern genaue Zeiten für die Anmeldung zugestellt. Verhinderungen sollten rechtzeitig der Schule mitgeteilt werden. Genauere Angaben entnehmen die Eltern bitte dem Einladungsschreiben der Schule.
Aufgrund des zum 1. März 2020 in Kraft getretenen „Masernschutzgesetzes“ ist bei der Schulanmeldung ein Nachweis über bestehenden Masernschutz vorzulegen (Impfpass oder ärztliches Zeugnis).
gez.
S. Grimm
Rektorin


