Für das neue Schuljahr 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Auch Kinder, die nach dem 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden.
Ebenso kann ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt werden.
Die Anmeldung erfolgt am:
Dienstag, 18. Februar 2025 und am
Mittwoch, 19. Februar 2025
jeweils von 14:00 bis 16.30 Uhr
im Sekretariat der Grundschule (2. Stock, Zimmer 23)
Schulleitung GS am Geigersbühl