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Schulzentrum – Interimsräume: Standort und Raumprogramm

Grundlage für die heutigen Entscheidungen in Sachen „Interimsräume, Standort und das erforderliche Raumprogramm“ für Realschule und Gymnasium...
Stadtrat Uwe Lindner
Foto: mb

Grundlage für die heutigen Entscheidungen in Sachen „Interimsräume, Standort und das erforderliche Raumprogramm“ für Realschule und Gymnasium sind die dringenden erforderlichen Umsetzungen der anstehenden brandschutztechnischen Themen, die in den nächsten Jahren angegangen und umgesetzt werden müssen.
Hierzu ist es erforderlich, ein ganzheitliches Brandschutzkonzept für beide Schulen zu erstellen, in der die baulichen Anlagen, Anlagetechnik, Organisation, Evakuierung, die Risikobeurteilung nach Nutzung, Personenzahl, Mobilitätsgrad der Schüler, eventuelle besondere Risiken, Festlegung von Brandabschnitten, Fluchtwegen, Rettungswegen, Notausgängen und anderes enthalten sein werden. Viele Rechtsgrundlagen und Standards spielen hier eine übergeordnete Rolle für die Umsetzung.
Herr Tisch hat schon im TUPV und auch heute im Wesentlichen ausgeführt, welche umfangreichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen und weshalb eine Auslagerung aller Schüler aus ihren bisherigen Räumlichkeiten unabdingbar ist und die Maßnahmen bis zum Abschluss, Dauer circa sechs bis acht Jahre, unumgänglich machen.
Der Gemeinderat muss sich hierbei auf die Aussagen der beiden Schulleitungen von Realschule und Gymnasium und des AK Schulentwicklung, auch mit der Berücksichtigung der Umstellung von G8 auf G9, verlassen können, welche Raumbedarfe für die Interimslösung letztendlich erforderlich sein werden. Benannt wurden insgesamt zwölf Klassenzimmer, die für mindestens 30 Schüler auszulegen sind.
Bezüglich der Festlegung eines Standortes der Interimsräume wurde in der Klausurtagung am 29. März 2025 ausgeführt, dass bei einer grundsätzlichen Erweiterung der Räume am Schulzentrum beide Maßnahmen zusammenzudenken sind und eine wesentliche Voraussetzung für eine Erweiterung sein würden. Die angesprochenen Varianten eines Erweiterungsbaues, für die die einzelnen Räumlichkeiten noch klar zu definieren sind, könnten sowohl westlich des Hauptgebäudes beziehungsweise östlich der Sporthalle an der Schwetzinger Straße liegen.
Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, auf zusätzliche überdimensionierte Räumlichkeiten oder gar eine Steigerung der Gesamtzahl an Schülern und der Zügigkeit an unseren weiterführenden Schulen zu verzichten.
Auch nach unserer Meinung sollten nach Festlegung des Standortes für die Interimslösung der Schulhof und die Kleinspielfelder im Westen der Sporthalle nicht für mehrere Jahre den Schülern entzogen werden, da es sich um wichtige Bereiche für Pausenzeiten und Bewegungsflächen der Schülerschaft handelt.
Da ein Erweiterungsbau offensichtlich zwingend erforderlich sein wird, sollte dieser schnellstmöglich konkret geplant und auf den Weg gebracht werden, zumal bis zur Umsetzung wieder mehrere Jahre ins Land gehen werden. Den Standort westlich des Hauptgebäudes für den Erweiterungsbau und den Standort einer Interimslösung östlich der Sporthalle können wir mittragen und stimmen dem Raumprogramm mit zwölf Klassenräumen zu. Wie im TUPV geplant, sollten die Klassenzimmer mindestens 68 Quadratmeter groß sein und 28 bis 30 Schüler aufnehmen können.

Weiterhin stimmen wir einem rückbaufähigen Modulbau mit drei Geschossen und jeweils vier Klassenzimmern zu.
Aufgrund der vermutlich lang bestehenden Interimslösung sollten nach unserer Auffassung die Module käuflich erworben werden. Dies würde insgesamt kostengünstiger als ein Anmieten der erforderlichen Module sein und man hätte die Möglichkeit einer Nachnutzung im Eigenbestand oder eines anschließenden Verkaufs.
Die CDU-Fraktion stimmt insgesamt dem Verwaltungsvorschlag zu.

Uwe Lindner, CDU-Fraktion

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Walldorfer Rundschau
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Ausgabe 05/2026
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