Die Gemeinde Dunningen beabsichtigt für nicht nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB privilegierte Personen die Möglichkeit zu schaffen, im Außenbereich Sonderbauflächen auszuweisen (Schuppengebiet).
Neben der Bereitschaft der Eigentümer, ihre Flächen in dieses Sondergebiet einzubringen, muss eine erneute Abfrage in der Bevölkerung erfolgen, um die Nachfragesituation abzuklären. Sollten Sie Interesse an einer Parzelle im Sondergebiet (Schuppen) im Ortsteil Lackendorf haben, teilen Sie dies unverbindlich bitte Herrn Ortsvorsteher Andreas Kramer bis zum 15.03.2025 mit.
Gerne auch per E-Mail an: Andreas.Kramer@dunningen.de