Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat Dezember
Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen,...
Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Monat Dezember 2025 folgende Einschränkungen zu beachten.
Verboten sind
an Heiligabend, Mittwoch, 24.12.2025
- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören, ab 17.00 Uhr
am 1. Weihnachtstag, Donnerstag, 25.12.2025
- öffentliche Sportveranstaltungen bis 11.00 Uhr
an Silvester, Mittwoch, 31.12.2025
- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören, von 18.00 bis 21.00 Uhr
generell (an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen)
- alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen
- Treibjagden
- Handlungenin der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören
während der Hauptgottesdienstzeiten
- öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören
- alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
- öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird
- Messen und Märkte bis 11.00 Uhr
Bürgermeisteramt
– Ordnungsamt --