Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Monat Dezember 2025 folgende Einschränkungen zu beachten:
Verboten sind
an Heiligabend, Mittwoch, 24.12.2025
am 1. Weihnachtstag, Donnerstag, 25.12.2025
An Silvester
Mittwoch, 31.12.2025
generell (an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen)
- öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören
- alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
- öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird
- Messen und Märkte bis 11.00 Uhr
Bürgermeisteramt
- Ordnungsamt -