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Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat Dezember

Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen,...

Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Monat Dezember 2025 folgende Einschränkungen zu beachten:

Verboten sind

an Heiligabend, Mittwoch, 24.12.2025

  • Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören ab 17.00 Uhr

am 1. Weihnachtstag, Donnerstag, 25.12.2025

  • öffentliche Sportveranstaltungen bis 11.00 Uhr

An Silvester

Mittwoch, 31.12.2025

  • Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören von 18.00 bis 21.00 Uhr

generell (an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen)

  • alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen
  • Treibjagden
  • Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören
  • während der Hauptgottesdienstzeiten:

- öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören

- alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen

- öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird

- Messen und Märkte bis 11.00 Uhr

Bürgermeisteramt

- Ordnungsamt -

Erscheinung
Sulmtal.de das extrablatt im Weinsberger Tal - fusioniert mit der Sulmtaler Woche
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde ObersulmRedaktion NUSSBAUM
17.12.2025
Orte
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