Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat November

Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen,...

Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Monat November 2025 folgende Einschränkungen zu beachten:

Verboten sind

Allerheiligen
Samstag, 1.11.2025

  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 3.00 bis 24.00 Uhr
  • Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 3.00 bis 24.00 Uhr

Totengedenktag (Totensonntag)

Sonntag, 23.11.2025

  • öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, ab 5.00 Uhr
  • sonstige öffentliche Veranstaltungen, sowie sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, ab 5.00 Uhr
  • öffentliche Sportveranstaltungen von 5.00 bis 13.00 Uhr
  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 5.00 bis 24.00 Uhr
  • Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 5.00 bis 24.00 Uhr
  • „Tag der offenen Tür“-Veranstaltungen dürfen am Totengedenktag nur durchgeführt werden, wenn die Verkaufsräume lediglich zur Besichtigung geöffnet werden (keine Beratung, kein Verkauf!) und keinerlei Rahmenprogramm angeboten wird.
Erscheinung
Sulmtal.de das extrablatt im Weinsberger Tal - fusioniert mit der Sulmtaler Woche
Ausgabe 42/2025
von Gemeinde ObersulmRedaktion NUSSBAUM
15.10.2025
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