Bürgermeisteramt Großbottwar
71723 Großbottwar
Aus den Rathäusern

Schutz der Sonn- und Feiertage von April bis Juni 2025

Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) in der Fassung vom 08.05.1995 (GBI. S. 450) ist Folgendes zu beachten: 1. An allen...

Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) in der Fassung vom 08.05.1995 (GBI. S. 450) ist Folgendes zu beachten:

1. An allen Sonn- und Feiertagen des ganzen Jahres

Verboten sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen (Ausnahmen: z. B. unaufschiebbare Erntearbeiten, leichte Arbeiten in Gärten). In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.

Während des Hauptgottesdienstes (mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober) sind verboten:

• öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören;

• alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen;

• öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird.

2. Gründonnerstag (17. April 2025)

Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind ab 18 Uhr verboten.

3. Karfreitag (18. April 2025)

Ganztägig verboten sind:

• öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen und sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;

• öffentliche Sportveranstaltungen;

• öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen.

4. Karsamstag (19. April 2025)

Öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind bis 20 Uhr verboten.

5. Ostersonntag (20. April 2025)

Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.

6. Pfingstsonntag (8. Juni 2025)

Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.

7. Fronleichnam (19. Juni 2025)

Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Großbottwar

Kategorien

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