Aus den Rathäusern

Schutz der Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frost

In der kalten Jahreszeit können an ungeschützten Wasserleitungen und Wasserzählern durch Frost Schäden entstehen. Es ist deshalb unbedingt erforderlich,...

In der kalten Jahreszeit können an ungeschützten Wasserleitungen und Wasserzählern durch Frost Schäden entstehen. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass freiliegende Rohre und Zähler an Außenwänden oder in kalten Räumen vor dem Einfrieren geschützt sind. Besonders bei Wasserzählern können Schäden auftreten, die nur durch kostspielige Reparaturen zu beheben sind. Hier ein paar Tipps, wie Sie Frostschäden durch rechtzeitige Vorkehrungen vermeiden können.

  • Fenster, Türen, Keller- und Untergeschossräume geschlossen halten, insbesondere Zugluft vermeiden.
  • Luftdurchlässiges Mauerwerk abdichten.
  • Garten- und Sommerleitungen und Leitungen in frostgefährdeten, unbewohnten Räumen und Gebäuden absperren und entleeren.
  • Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen sollten isoliert sein. Bei Wasserzählerschächten im Freien Holzzwischenböden einlegen und den Hohlraum mit Schaumstoffen etc. abdichten.
  • Schäden an der Anschlussleitung und an der Wasserzähleranlage unverzüglich melden.

Eine rechtzeitige Vorsorge liegt im eigenen Interesse der Wasserabnehmer, da selbst verursachte Schäden durch Frost etc. auf eigene Kosten beseitigt werden müssen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Nabern
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024
von Rathaus Nabern
15.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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