Im Monat November
an Allerheiligen (Samstag, 01.11 2025),
am Volkstrauertag (Sonntag, 16.11.2025) und
am Totensonntag - Sonntag vor dem 1. Advent(Sonntag, 23.11.2025)
sind bei Veranstaltungen folgende Bestimmungen zu beachten:
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumlichkeiten von 5.00 bis 24.00 Uhr verboten (fällt Allerheiligen auf Montag-Freitag gilt das Verbot von 3.00-24.00 Uhr).
Am Totensonntag sind außerdem verboten:
1. Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisedienst hinausgehen.
2. Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen.
3. Öffentliche Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr.
Die Veranstaltungsverbote beginnen um 5.00 Uhr.