Aus den Rathäusern

Schutz einzelner Feiertage im November

Im Monat November an Allerheiligen (Samstag, 01.11 2025), am Volkstrauertag (Sonntag, 16.11.2025) und am Totensonntag - Sonntag vor dem 1. Advent(Sonntag,...

Im Monat November

an Allerheiligen (Samstag, 01.11 2025),

am Volkstrauertag (Sonntag, 16.11.2025) und

am Totensonntag - Sonntag vor dem 1. Advent(Sonntag, 23.11.2025)

sind bei Veranstaltungen folgende Bestimmungen zu beachten:

Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumlichkeiten von 5.00 bis 24.00 Uhr verboten (fällt Allerheiligen auf Montag-Freitag gilt das Verbot von 3.00-24.00 Uhr).

Am Totensonntag sind außerdem verboten:

1. Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisedienst hinausgehen.

2. Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen.

3. Öffentliche Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr.

Die Veranstaltungsverbote beginnen um 5.00 Uhr.

Erscheinung
Obernheimer Mitteilungen – Amtsblatt der Gemeinde Obernheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Gemeinde Obernheim
28.10.2025
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