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Schutz gegen Rückstau aus der Kanalisation

Rückstau ist in Misch- und Regenwasserkanälen der kommunalen Abwasseranlagen im laufenden Betrieb nicht dauerhaft zu vermeiden. Wir weisen deshalb nochmals...

Rückstau ist in Misch- und Regenwasserkanälen der kommunalen Abwasseranlagen im laufenden Betrieb nicht dauerhaft zu vermeiden. Wir weisen deshalb nochmals auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer hin, sich gegen Rückstau aus der Kanalisation zu schützen.

Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Hierfür sind DIN 1986-100 / DIN EN 12056 zu beachten.

Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen und Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gegen Rückstau auf geeignete Weise gesichert werden.

Die Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen sind regelmäßig zu warten und zu reinigen, damit im Rückstaufall die Funktion gewährleistet werden kann.

Des Weiteren sind Neuanschlüsse und Veränderungen der Abwasseranlage genehmigungspflichtig. Für die Genehmigung ist die Gemeindeverwaltung Baltmannsweiler zuständig.

Fragen zur Grundstücksentwässerung und zum Betrieb der Abwasseranlagen können an die Gemeindeverwaltung Baltmannsweiler, Herrn Bier (Tel.: 07153-94 27-50) gerichtet werden.

Im Übrigen wird auf die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baltmannsweiler hingewiesen.

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Ausgabe 38/2024
von Gemeinde Baltmannsweiler
20.09.2024
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