Seit 1. April gilt wieder die Schutzzeit für Wildtiere. Bis zum 15. Juli sind beim Betreten des Waldes, Wiesenauen und Gewässerufer zu Erholungszwecken Hunde an der Leine zu führen um trächtige oder brütende Wildtiere vor womöglich folgenschweren Störungen zu schützen. In dieser Zeit, in der z.B. Rehkitze nur bedingt fluchtfähig sind, soll vermieden werden, dass Rehe gehetzt oder beunruhigte Tiere Wildunfälle auslösen. Man sollte Wanderwege nicht verlassen, sodass Wildtiere in dieser Zeit nicht gestört werden.
K.F.