Schwarzangler (Angeln ohne Angelschein und Angelkarte), die ohne diese Papiere angeln, verstoßen gegen das Gesetz. Sie machen sich des Schwarzangelns schuldig und müssen mit empfindlichen Geldstrafen und zum Teil sogar mit Haftstrafen rechnen. Für den Tatbestand genügt bereits der Angelversuch ohne Angelschein und Angelkarte. Angeln ohne gültige Papiere gilt als Fischwilderei und ist eine Straftat nach § 293 StGB. Diese Straftat wird mit einem hohen Bußgeld und sogar mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Bußgeld in BW bis zu 5.000 €. Der Angelsportverein Möckmühl bringt jedes Vergehen zur Anzeige.