Betretungsverbote im Wald

Schweinepest: Pilzsammler im Rhein-Neckar-Kreis aufgepasst!

Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest können Pilzsammler im Rhein-Neckar-Kreis nicht überall ihrem Hobby nachgehen.
Warnung vor der Schweinpest: Schilder an den Waldeingängen im Rhein-Neckar-Kreis informieren über die jeweiligen Zonen.
Warnung vor der Schweinpest: Schilder an den Waldeingängen im Rhein-Neckar-Kreis informieren über die jeweiligen Zonen.Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schwienpest (ASP) gilt in der infizierten Zone (Sperrzone II) ein striktes Wegegebot. Wer in den betroffenen Gebieten abseits von befestigen Waldwegen oder gekennzeichneten Wander-, Rad- oder Reitwegen unterwegs ist – etwa um Pilze oder Esskastanien zu sammeln – riskiert ein empfindliches Bußgeld.

Auch Schnitzeljagden, Geocaching und die Nutzung von Mountainbike-Trails sind entsprechend der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises nicht erlaubt; Hunde müssen an der Leine geführt werden.

Störung von Wildschweinen vermeiden

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, „die Störung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, so die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.

Wer Pilze sammeln möchte, sollte deshalb vorher genau prüfen, ob sich das Sammelgebiet nicht in einer ASP-Sperrzone befindet. Schilder an den Waldeingängen machen darauf aufmerksam (siehe Übersichtskarte).

Pilze sammeln verboten: In der Sperrzone II gilt wegen der Schweinepest ein striktes Wegegebot.
Pilze sammeln verboten: In der Sperrzone II gilt wegen der Schweinepest ein striktes Wegegebot.Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Definition der Sperrzone

In der Sperrzone II liegen im Landkreis aktuell die Städte und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen.

Um eine weitere Ausbreitung der ASP einzudämmen, bittet das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises außerdem darum, generell keine Lebensmittel beim Aufenthalt in der Natur zurückzulassen. Speisereste sollten auch auf Rast- oder Wanderparkplätzen so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.

Weitere Informationen

Alle Informationen rund um die Afrikanische Schweinepest gibt es unter: www.rhein-neckar-kreis.de/asp

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exklusiv online
von pm/red
24.09.2024
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