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Soziales

Schwerbehinderung: Ein Jahr Stellenpool im Land

Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 bewilligt der Landtag regelmäßig zehn Millionen Euro für einen Stellenpool für die Beschäftigung von Menschen mit...

Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 bewilligt der Landtag regelmäßig zehn Millionen Euro für einen Stellenpool für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, doch die Beschäftigungsquote der Landesbehörden sinkt weiter: auf 3,88 Prozent

„Wir fordern Sozialminister Lucha auf: Erarbeiten Sie endlich nachhaltige Konzepte für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung! Es ist unverantwortlich, dass gerade die Landesbehörden hier ihre Pflicht noch immer nicht erfüllen. Baden-Württemberg hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion!“, sagte Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V.

Anfang Mai 2024 hatte das Land den Stellenpool gestartet: ein neues dreijähriges Projekt mit dem Versprechen, 100 Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und für ein Jahr zu finanzieren. Wie viele dieser Stellen bis jetzt besetzt wurden, ist jedoch nicht bekannt. 2023 hatten nur noch 3,88 Prozent aller Beschäftigten der Landesverwaltung eine Schwerbehinderung. Zwei Jahre zuvor waren es noch 4,12 Prozent. Baden-Württemberg verfehlt die Pflichtbeschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung seit 2015. Eigentlich müssen fünf Prozent aller Beschäftigten eines Betriebs ab 20 Angestellten Menschen mit Schwerbehinderung sein. Ansonsten wird als Strafe eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt fällig. Die Landesregierung musste 2023 über 4,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Große Gesundheitsmesse am Mittwoch, 9. Juli 2025 in Heilbronn

Die große jährliche VdK-Reha- und Gesundheitsmesse in der Harmonie Heilbronn hat Tradition: Sie öffnet für das breite interessierte Publikum – gratis und ohne Anmeldepflicht – am Mittwoch, 9. Juli 2025 von 8.30 bis 14.00 Uhr ihre Tore. Diese Messe begleitet die alljährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung für Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderungen: die SBV-Konferenz.

Rund 40 Aussteller präsentieren auf dieser Gesundheitsmesse des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. ihre Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation, Gesundheitsförderung und Barrierefreiheit: Von innovativen Hilfsmitteln über inklusive Angebote bis hin zu Informationen zu barrierefreiem Wohnen und Mobilität – die Palette ist vielfältig und richtet sich an Menschen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen. Wie immer sind auch die VdK-Experten der Patienten- und Wohnberatung sowie ein Jurist des VdK-Sozialrechtsschutzes präsent.

Vorsorge: Darmspiegelung ist nun auch für Frauen ab 50 Jahren Kassenleistung

Mit der Darmspiegelung, der Koloskopie, ist es möglich, Krebsvorstufen früh zu entdecken und zu entfernen, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln. Männer ab 50 Jahren haben schon länger einen Anspruch auf eine Koloskopie im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung. Frauen konnten bisher diese Untersuchung erst ab 55 Jahren wahrnehmen. Das hat sich jetzt geändert.

Der neue Anspruch für Frauen besteht seit 1. April 2025. Einheitlich gilt nun: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen. Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung. Weitere Informationen gibt es online auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter Themen und Prävention.

13 Millionen Menschen betroffen – Inflation verschärft die Armut im Land

Der Armutsbericht 2025 des Paritätischen zeichnet ein düsteres Bild: Von 2023 auf 2024 ist die Armutsquote in Deutschland erneut um 1,1 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent gestiegen. Demnach sind rund 13 Millionen Menschen von Einkommensarmut betroffen – ihr Einkommen reicht nicht aus, um in angemessener Weise an der Gesellschaft teilhaben zu können. Alleinerziehende (Armutsquote von 27 Prozent) und Alleinlebende (29 Prozent) sind von Armut nach wie vor am stärksten betroffen. Aber auch junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren (24,8 Prozent) sowie Menschen ab 65 Jahren (19,4 Prozent) sind überproportional repräsentiert.

Zentrales Ergebnis des Armutsberichts 2025: Die Armut nimmt zu. Aufgrund der Inflation und der damit verbundenen Preisentwicklung werden die Armen kaufkraftbereinigt immer ärmer. So verfügten die Armen im Jahr 2020 noch über 981 Euro monatlich. 2024 lag das preisbereinigte Median-Einkommen der Einkommensarmen nur noch bei 914 Euro im Schnitt. Der Armutsbericht befasst sich außerdem mit materieller Entbehrung: Fünf Millionen Personen müssen in erheblicher materieller Entbehrung leben. Darunter befinden sich etwa eine Million minderjährige Kinder und Jugendliche sowie 1,2 Millionen Vollzeiterwerbstätige.

Erscheinung
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
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Ausgabe 21/2025
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