Aus den Rathäusern

Seit 1. Mai 2025 Passbilder nur noch digital möglich

Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 1. Mai 2025 für neu beantragte Ausweisdokumente aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch digitale...

Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 1. Mai 2025 für neu beantragte Ausweisdokumente aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Dies betrifft sämtliche Ausweisdokumente, die im Bürgerbüro Oberstenfeld beantragt werden können (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass), unabhängig vom Alter des Ausweisinhabers oder der Ausweisinhaberin.

Ab 1. Mai 2025 können keine Lichtbilder in Papierform mehr verarbeitet werden.

Um ein digitales biometrisches Passfoto zu erstellen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Im Rathaus Oberstenfeld wird Ihnen voraussichtlich ab 1. Mai 2025 ein Fotogerät zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe Sie selbst ein biometrisches Passfoto von sich erstellen können. Auch die Unterschrift sowie die Fingerabdrücke können über dieses Gerät aufgenommen werden.

Alternativ können Sie bei dafür lizenzierten Fotodienstleistern, welche die Erstellung digitaler Passfotos anbieten, ein biometrisches Passfoto aufnehmen lassen. Dieses wird in einer Cloud gespeichert und über einen DataMatrix-Code (ähnlich eines QR-Codes), den Sie vom Fotodienstleister erhalten, im Bürgerbüro abgerufen. Die Unterschrift sowie die Fingerabdrücke werden wie bisher am Schalter abgegeben.

Bitte beachten Sie Folgendes

Eine Nutzung der Fotos für andere Zwecke als der Erstellung von Ausweisdokumenten ist aktuell nicht möglich, unabhängig davon, wo diese aufgenommen wurden. Auch ein Ausdruck der Fotos oder eine digitale Übermittlung an die antragstellende Person sind nicht möglich.

Lichtbild im Rathaus Oberstenfeld erstellen

Für vor Ort im Rathaus Oberstenfeld erstellte Lichtbilder wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6 Euro für das Lichtbild berechnet.

Änderung: Anders als bisher kommuniziert,wird die Gebühr in Höhe von 6 Euro nur einmalig erhoben, wenn zeitgleich zwei Ausweisdokumente beantragt werden. Die Gebühr wird also pro Lichtbild und nicht pro Dokument erhoben. Hier hat der Gesetzgeber kurzfristig reagiert und eine bürgerfreundlichere Regelung als bisher vorgesehen geschaffen.

Das Fotogerät erstellt automatisch biometrische Lichtbilder. Der Selbsterfassungsvorgang wird vom Gerät abgebrochen, wenn nach drei Versuchen bzw. spätestens innerhalb von drei Minuten kein Biometrie-konformes Lichtbild erzeugt werden konnte. Hat das Gerät mehrere Biometrie-konforme Lichtbilder erzeugt, können Sie in der Selbsterfassung aus bis zu drei Lichtbildern auswählen. Der Aufnahmeprozess kann darüber hinaus abgebrochen oder neu gestartet werden, sofern Ihnen keines der angezeigten Lichtbilder zusagen sollte.

Sollten zu Stoßzeiten mehrere Personen an dem Gerät warten, bitten wir darum, den Aufnahmeprozess bei mehrfachem Nichtgefallen der Passbilder abzubrechen, um wartende Personen nicht unverhältnismäßig lange aufzuhalten.

Bei Säuglingen und Kleinkindern sowie fehlender Biometrie-Konformität aus medizinischen Gründen kann möglicherweise kein Lichtbild durch das Gerät aufgenommen werden.

Das vor Ort aufgenommene Lichtbild wird 96 Stunden (also vier Kalendertage) vom Bürgerbüro Oberstenfeld abrufbar sein. Eine Übermittlung an andere Behörden ist nicht möglich. Auch die Nutzung desselben Lichtbilds für einen Führerscheinantrag ist aktuell nicht möglich.

Lichtbild bei einem Fotodienstleister erstellen

Sollten Sie das Lichtbild bei einem externen Fotodienstleister erstellen lassen, wird bei der Beantragung des Ausweisdokuments keine zusätzliche Gebühr für die Nutzung des Lichtbilds berechnet. Auf die Preisgestaltung der Fotodienstleister haben wir keinen Einfluss und können hierzu keine Auskünfte geben. Das Foto wird bis zu sechs Monate, mindestens aber bis zur Beantragung eines Ausweisdokuments innerhalb dieses Zeitraums gespeichert und ist deutschlandweit abrufbar.

Jede Behörde hat nur über einen vom Fotografen ausgedruckten Code Zugang zum hinterlegten Lichtbild in der Cloud. Das heißt, eine Behörde kann in der Cloud kein Foto „suchen“ (weil in der Cloud weder Name/Vorname etc. gespeichert werden).

Sind die aus der Cloud heruntergeladenen Fotos biometrisch nicht einwandfrei, muss das Lichtbild wie gewohnt abgelehnt werden.

Da ein Test des Fotogeräts im Echtbetrieb erst ab 1. Mai 2025 möglich sein wird und auch das Abrufen von außer Haus erstellten Lichtbildern vorher nicht getestet werden kann, bitten wir um Verständnis, sofern es in den ersten Tagen zu „Anlaufschwierigkeiten“ kommt.

Sollte es kurzfristig zu weiteren Änderungen der gesetzlichen Vorgaben kommen, werden wir Sie darüber informieren.

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