Seit dem 6. Juni ist der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel gesetzlicher Standard in Deutschland (§ 20a Absatz 2EnWG). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt vor, dass die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss. Sobald sich ein Kunde für einen neuen Energielieferanten entscheidet, sind die beteiligten Marktteilnehmer verpflichtet, die notwendigen elektronischen Marktmeldungen werktags innerhalb von 24 Stunden auszutauschen und zu bearbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID). Für die Kunden bedeutet das, dass sie mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel künftig deutlich schneller eine Rückmeldung erhalten, ab wann die Stromversorgung durch den neuen Anbieter starten kann. Denn sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, stimmen sich die beteiligten Marktteilnehmer – konkret: Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab und teilen diesen den Kunden mit. Das bedeutet nicht, dass die Kunden innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen des bisherigen Vertrags bleiben bestehen. Die Neuerung betrifft allein den technischen Ablauf im Hintergrund, nicht den vertraglichen Beginn. Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) spielt ab jetzt eine zentrale Rolle. Sie ermöglicht die eindeutige Identifikation des Stromanschlusses und hat deshalb eine Schlüsselrolle beim schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel inne. Nur mit Angabe dieser elfstelligen Kennung beim Vertragsabschluss kann der 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden. Die Angabe der Zählernummer allein ist künftig nicht mehr ausreichend, um den Wechsel des Energieversorgers zu starten. Nur die MaLo-ID identifiziert den Stromanschluss des Kunden eindeutig – vergleichbar mit der IBAN des Bankkontos. Die MaLo-ID ist auf der letzten Jahresabrechnung vermerkt. Was, wenn man gerade umzieht und die MaLo-ID in seinem neuen Zuhause nicht kennt? Man kann die MaLo-ID beim Eigentümer, Vermieter oder Vormieter erfragen. Oftmals ist die MaLo-ID auch im Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe vermerkt. Sollte das nicht der Fall sein, können die Kunden die MaLo-ID über ihre Zählernummer beim Netzbetreiber anfordern. Im Zweifelsfall können auch die Stadtwerke weiterhelfen. Tipp des Stadtwerke-Kundenservice: Man sollte seine MaLo-ID bei Vertragsabschluss bereithalten. Damit stellt man sicher, dass man die Information über den frühestmöglichen Liefertermin schnellstmöglich erhält. – Für einen Umzug bedeutet das, dass seit dem 6. Juni Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet und bearbeitet werden können. In Konsequenz gilt es, für die Kunden, den Umzug rechtzeitig vor dem Termin zu melden – am besten mindestens 14 Tage im Voraus. Egal, ob Ein- oder Auszug, die Fristen sind grundsätzlich gleich, allerdings unterscheiden sich die Konsequenzen bei verspäteter Meldung: Wird ein Einzug zu spät gemeldet, erfolgt die Belieferung zunächst automatisch durch den örtlichen Grundversorger. Das ist in der Regel teurer als durch den Wunschversorger. Wird ein Auszug nicht oder zu spät gemeldet, endet der Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug, sondern läuft weiter. Damit ist man weiterhin für den Stromverbrauch in seiner ehemaligen Wohnung verantwortlich, auch wenn diese möglicherweise längst wieder vermietet ist. Im schlimmsten Falle bleibt man auf diesen Kosten sitzen. – Die Regelungen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel gelten (vorerst) ausschließlich für Stromverträge. Bei Gasverträgen ändert sich nichts, das heißt, die bisherigen Abläufe gelten unverändert weiter. Mehr zum Thema unter www.stadtwerke-bruchsal.de auf der Homepage.