Aus den Rathäusern

Selbstablesung der Wasserzähler

Für das Verbrauchsjahr 2025 ist die Wasser-Abwasserabrechnung zu erstellen. Dafür sind die Wasserzähler abzulesen und die Verbräuche zu ermitteln....

Für das Verbrauchsjahr 2025 ist die Wasser-Abwasserabrechnung zu erstellen. Dafür sind die Wasserzähler abzulesen und die Verbräuche zu ermitteln.

Wir bitten Sie, den Zählerstand Ihres Wasserzählers selbst abzulesen. Wegen der Umstellung auf das neue EDV-Abrechnungsverfahren wird die Jahresendabrechnung für das Jahr 2025 bereits im November diesen Jahres erstellt. Daher wird die Ablesung der Zählerstände vorgezogen. Der Verbrauch vom Zeitpunkt Ihrer Ablesung bis zum 31.12.2025 wird hochgerechnet. Dies soll wieder durch den jeweiligen Eigentümer geschehen (Selbstablesung). Der Brief für die Selbstablesung wurde in den letzten Tagen zugestellt. Sollten Sie keinen Selbstablesebrief erhalten, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Blust, Tel. 07641/9268-16.

Wir bitten die Hauseigentümer, die Ablesung der Wasserzähler zeitnah vorzunehmen und die Zählerstände rasch an die Gemeinde zu melden.

Wechselt der Hauseigentümer, bitten wir ebenfalls um Mitteilung, damit im Zuge der Jahresendabrechnung auch der Eigentümerwechsel durchgeführt werden kann. Die Jahresendabrechnung 2025 geht dann an den bisherigen Eigentümer, die Vorauszahlungen für 2026 werden mit dem neuen Hauseigentümer abgerechnet.

Die Rückantwort des Zählerstandes können Sie uns übermitteln per

- E-Mail: blust@sexau.de

- FAX unter 07641/926868

- Telefonisch unter 07641/9268-16

- durch Einwerfen/Post der Rückantwort beim Rathaus, Dorfstraße 61, 79350 Sexau

Für Ihre Mithilfe bedankt sich die Gemeinde im Voraus!

Erscheinung
Sexauer Bote
Ausgabe 38/2025
von Gemeinde Sexau
15.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Sexau
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto