Auch dieses Jahr setzen wir bei der Wasserverbrauchsabrechnung wieder das Selbstableseverfahren in Zusammenarbeit mit der Firma co.met, Saarbrücken, ein.
Ab dem 10.11.2025 werden die Ablesebriefe, wie gewohnt, zugestellt.
(Bitte beachten: Kunden, die bei der Emailkampagne ihre Zählerstände bereits übermittelt haben, erhalten keine Ablesekarte.)
Auf dem unteren Kartenabschnitt finden Sie die Zählernummer(n) Ihres(r) Wasserzähler(s).
Tragen Sie dort die dazugehörigen Zählerstände und das Ablesedatum ein und senden Sie die Karte bitte schnellstmöglich (bis spätestens 28.11.2025) unterschrieben an das Servicecenter der Firma co.met GmbH in Saarbrücken zurück.
Sie können die Zählerstände auch über ein Internetformular auf unserer Homepage www.moeckmuehl.de, durch das Scannen des QR-Codes oder per Fax: 0681/587-5011 mitteilen.
Selbstverständlich können Sie die Karte auch im Rathaus abgeben.
Nach den von Ihnen abgelesenen Zählerständen wird Ihre Jahresendabrechnung erstellt. Erhalten wir von Ihnen bis 01.12.2025 keine Ablesemitteilung, wird Ihr Wasserverbrauch geschätzt und dementsprechend berechnet.
Bitte beachten Sie, dass wir später eingegangene Rückmeldungen bei der Endabrechnung nicht mehr berücksichtigen können.
Die Selbstablesung hat sich bereits in den letzten Jahren als Vereinfachung und Erleichterung bei der Wasserverbrauchsermittlung erwiesen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Bei Rückfragen können Sie sich gern an Frau Tatjana Rauhut, Zimmer 111, Tel. 06298/202-39 oder Frau Lena Kübler, Zimmer 108, Tel. 06298/202-37 wenden.
Hinweis: Ändert sich die versiegelte, abflusswirksame Fläche, der Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks um mehr als 10 m2, ist die Änderung innerhalb eines Monats der Stadt anzuzeigen.
Steueramt
Stadt Möckmühl