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Recht & Justiz

Selbstbestimmung durch „Vorsorgende Verfügungen“

Die Referenten informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie konkret Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit...

Die Referenten informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie konkret Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit treffen können.

Themen sind:

*General- und Vorsorgevollmacht: Sie können im Voraus einer selbst gewählten Vertrauensperson umfassende Vertretungsmacht erteilen.

*Gesundheitsvollmacht: Sie können im Voraus einer selbst gewählten Vertrauensperson für den Bereich der ärztlichen Diagnostik und Behandlung eine Vollmacht erteilen.

*Betreuungsverfügung: Sie können im Voraus vorsorglich einen von Ihnen gewünschten Betreuer benennen, der vom Betreuungsgericht bestellt wird, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

*Gesetzliche Betreuung: Was bedeutet gesetzliche Betreuung?

*Patientenverfügung: Sie können im Voraus für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit Ihren Wunsch und Willen dem behandelnden Arzt, Ihren Bevollmächtigten, Ihrem rechtlichen Betreuer kundtun.

GS10503C: Abendseminar

Wann: Donnerstag, 19. März 2026, 19:00 - 21:00 Uhr

Wo: Rathaus Geisingen, Hauptstr. 36, Sitzungssaal

Leitung: Mark Löffler, Ulrike Bucher

Gebühr: 6,00 €

Anmeldung erforderlich; Bürgerbüro Geisingen, Kirsten Fromm, Telefon 07704 807-21; E-Mail: k.fromm@geisingen.de

In Kooperation mit dem Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e. V.

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
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Ausgabe 11/2026
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