Die Referenten informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie konkret Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit treffen können.
Themen sind:
*General- und Vorsorgevollmacht: Sie können im Voraus einer selbst gewählten Vertrauensperson umfassende Vertretungsmacht erteilen.
*Gesundheitsvollmacht: Sie können im Voraus einer selbst gewählten Vertrauensperson für den Bereich der ärztlichen Diagnostik und Behandlung eine Vollmacht erteilen.
*Betreuungsverfügung: Sie können im Voraus vorsorglich einen von Ihnen gewünschten Betreuer benennen, der vom Betreuungsgericht bestellt wird, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
*Gesetzliche Betreuung: Was bedeutet gesetzliche Betreuung?
*Patientenverfügung: Sie können im Voraus für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit Ihren Wunsch und Willen dem behandelnden Arzt, Ihren Bevollmächtigten, Ihrem rechtlichen Betreuer kundtun.
GS10503C: Abendseminar
Wann: Donnerstag, 19. März 2026, 19:00 - 21:00 Uhr
Wo: Rathaus Geisingen, Hauptstr. 36, Sitzungssaal
Leitung: Mark Löffler, Ulrike Bucher
Gebühr: 6,00 €
Anmeldung erforderlich; Bürgerbüro Geisingen, Kirsten Fromm, Telefon 07704 807-21; E-Mail: k.fromm@geisingen.de
In Kooperation mit dem Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e. V.

