Begegnungstreff und Offenes Ohr mit Stromberatung und Anmeldung für den Smartphone-Kurs
Handy-Sprechstunde (Fragen um Smartphone, Tablet etc.)
Senioren-Café am Kerwe-Montag
Spieletreff – offen für alle Altersklassen
Smartphone-Kurs für Anfängerinnen und Anfänger
Smartphone-Kurs für Anfängerinnen und Anfänger
Tanznachmittag mit „Ein-Mann-Bernd“
An diesem Freitag, 11. Oktober, findet von 16 Uhr bis 18 Uhr im Treffpunkt WaWiKi wieder der monatliche Begegnungstreff mit dem „Offenen Ohr“ des Seniorenbeirats statt. Parallel dazu haben Interessierte die Möglichkeit, sich im Gebrauch ihres Handys oder Tablets beraten zu lassen. Angeboten wird auch erneut eine effektive Beratung zum privaten Stromverbrauch. Und zudem besteht letztmals Gelegenheit, sich zu dem nachfolgend beschriebenen Smartphone-Kurs in der Gemeinschaftsschule Waghäusel anzumelden.
Das erfolgreiche Kursangebot an der Gemeinschaftsschule Waghäusel wird neu aufgelegt. In diesem Kurs erlernen die Seniorinnen und Senioren den grundlegenden Umgang mit ihrem Smartphone und was beim Gebrauch alles zu beachten ist. Er ist für Anfänger konzipiert; deswegen sind keine Vorkenntnisse erforderlich. An diesen drei Kursnachmittagen erhalten die Teilnehmenden die Lernunterlagen auch in schriftlicher Form, sodass das Gelernte zu Hause wiederholt und jederzeit nachgeschlagen werden kann.
Jedem Teilnehmer steht eine Schülerin oder ein Schüler der 8. Klasse für die persönliche Beratung zur Seite, die/der auch alle Fragen beantworten kann.
Bitte das eigene aufgeladene Smartphone mitbringen!
Ort: Computerraum der Gemeinschaftsschule in Wiesental, Schulstraße
Termine: immer mittwochs, 16. Oktober, 23. Oktober und 6. November
Zeit: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Teilnehmer: 15 Personen
Kursgebühr: 10 Euro
Es gibt folgende Anmeldemöglichkeit
Freitag, den 11. Oktober 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Im Treffpunkt WaWiKi, Sprechstunde Offenes Ohr
Der Seniorenbeirat der Stadt Waghäusel hatte sich am verkaufsoffenen Sonntag in der Wiesentaler Ortsmitte präsentiert und dabei Werbung für das Seniorenmobil betrieben. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher erkundigten sich nach den Angeboten des Seniorenbeirats. Auch beim verkaufsoffenen Sonntag in Kirrlach wird das Seniorenmobil präsentiert werden.
Auch auf den über die Gesamtausgabe des Waghäuseler Mitteilungsblatts gingen bereits die ersten positiven Rückmeldungen ein. Eine Frau aus Kirrlach hatte ihre Bereitschaft bekundet, künftig im Seniorenbeirat der Stadt Waghäusel mitzuarbeiten.
Am 25. September informierte der seit April 2023 in Waghäusel tätige Notar Dr. Resch auf Einladung des Seniorenbeirats im Treffpunkt WaWiKi zum Thema Erben und Vererben. Die Bedeutung dieses Themas zeigte sich am immensen Zuspruch zu dieser Veranstaltung. Alle Sitzmöglichkeiten des WaWiKi waren mit annähernd 80 Personen belegt.
In seinem sehr interessanten Vortrag gab Herr Notar Dr. Resch einen Überblick zu diesem Thema. Mit dem Tod geht der Nachlass automatisch auf den oder die Erben über. Dieser umfasst das gesamte Vermögen, einschließlich Verbindlichkeiten/Schulden und Verträge (z. B. Miet-, Handyvertrag etc.). Sofern keine Verfügungen von Todes wegen vorliegen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Gesetzliche Erben sind die Verwandten des Erblassers. Nahe Verwandte wie Kinder (Erben erster Ordnung) haben Vorrang vor entfernteren Verwandten. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern und deren Nachkommen (zweite Ordnung) und danach entferntere Verwandte wie Großeltern (dritte Ordnung).
Daneben gilt das gesetzliche Ehegattenerbrecht. Der überlebende Ehepartner erbt (wenn kein Ehevertrag besteht) neben den Kindern die Hälfte des Nachlasses.
Bei kinderlosen Ehepaaren erhält der überlebende Ehepartner (ohne Ehevertrag) Dreiviertel des Nachlasses, ein Viertel erhalten die Erben 2. Ordnung.
Herr Dr. Resch betonte, dass jeder die gesetzliche Erbfolge für seine eigene Situation sorgfältig prüfen sollte. Sofern diese Erbfolge nicht gewünscht ist, besteht die Möglichkeit eine Verfügung vonTodes wegen zu errichten.
Ein Testament kann jeder, sowie Ehegatten gemeinsam, eigenhändig erstellen. Wichtig ist, dass der Erblasser das Testament selbst von Hand schreiben und unterschreiben muss. Zudem sollte das Testament Ort und Datum enthalten. Alternativ kann eine Verfügung von Todes wegen auch durch einen Notar erstellt und bei diesem beurkundet werden.
Herr Dr. Resch hob in seinem Vortrag die Vor- und Nachteile des häufig verwendeten Berliner Testaments hervor. Dies ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden die Kinder das gemeinsame Vermögen erben. Hierbei sollten sich die Ehegatten insbesondere Gedanken über die Bindung des überlebenden Ehegatten machen, also welche Änderung dieser noch vornehmen kann.
Insbesondere empfiehlt Dr. Resch ein Testament bei nachfolgend genannten Konstellationen:
Zum Schluss ein Fragenkatalog als kleiner Wegweiser, was man tun sollte:
Es kann viel Ärger und Streitigkeit vermieden werden, wenn der Erblasser sich zu obigen Fragen vorab Gedanken gemacht hat und seine Wünsche in einem Testament festhält. Notar Dr. André Resch hat sein Büro im Waghäuseler Gesundheitszentrum in der Lorenz-Brentano-Allee. Beratungstermine können unter mail@notar-resch.de oder telefonisch unter der Nummer: 07254-20146-0 vereinbart werden.