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Elektronische Patientenakte Zum Vortrag über die elektronische Patientenakte (ePA) konnte Manfred Seyfried die Referentin Nadine Rein, von der AOK Mittlerer...
Foto: Manfred Seyfried

Elektronische Patientenakte
Zum Vortrag über die elektronische Patientenakte (ePA) konnte Manfred Seyfried die Referentin Nadine Rein, von der AOK Mittlerer Oberrhein, sowie 60 interessierte Bürger begrüßen.

Frau Rein erläuterte die elektronische Patientenakte (ePA), welche in der Gesundheitsversorgung das zentrale digitale Bindeglied zwischen dem Versicherten und den Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken darstellt. Über die „AOK Mein Leben“-App bzw. die App der jeweiligen Krankenkasse haben die Versicherten zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und können diese eigenständig verwalten. So ist es möglich, dass der Versicherte seine gesamten medizinischen Dokumente, wie zum Beispiel Arzt- und Krankenhausberichte oder den Medikationsplan zentral an einem Ort speichert. Zusätzlich hat der Versicherte die Möglichkeit, Dokumente, die er in der Vergangenheit in Papierform erhalten hat, digital in die ePA einzupflegen.
Vorteile ePA:

  • der Versicherte hat zu jeder Zeit und an jedem Ort über sein Smartphone Zugriff auf seine medizinischen Daten
  • zusätzlich hat er die Möglichkeit, per PC oder Notebook auf seine medizinischen Daten zuzugreifen
  • der Versicherte kann von ihm ausgewählte Ärzte, Krankenhäuser etc. seine Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen
  • der Versicherte entscheidet, wer Zugriff auf seine Daten hat
  • so werden überflüssige Doppeluntersuchungen durch eine höhere Datentransparenz vermieden
  • der Versicherte stärkt damit sein Arzt-Patientenverhältnis, da der Arzt die benötigten Informationen schnell zur Hand hat
  • der Versicherte fördert seine eigene Selbstbestimmung und Gesundheitskompetenz

Ärzte, Krankenhäuser etc., die eine entsprechende Berechtigung vom Versicherten erhalten haben, können folgende Daten in der ePA des Versicherten ablegen:

  • Medizinische Daten zur Behandlung, zum Beispiel Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
  • Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden
  • Elektronischer Medikationsplan und Notfalldatensatz, falls der Versicherte diese bereits auf seiner E-Gesundheitskarte nutzt.

Die Datensicherheit wird bei allen Krankenkassen durch die sog. „Zwei-Faktoren-Authentifizierung“ gewährleistet. Ferner kann, je nach Smartphone, ein Schutz per Fingerabdruck, PIN-Verfahren oder Gesichtserkennung eingerichtet werden. Alle Dokumente werden in der ePA verschlüsselt und werden in Deutschland gespeichert. Die AOK bzw. die Krankenkassen haben als Anbieter der ePA keinen Zugriff auf die gespeicherten Gesundheits- und Krankheitsdaten des Versicherten.
Anhand der Präsentation konnte Frau Rein die Smartphoneversion der App aufzeigen und hier die einzelnen Funktionen darstellen. Für Versicherte, die weder über ein Smartphone noch über einen PC verfügen, können die digitalen Vorteile der ePA als Offline-Version über die Gesundheitskarte nutzen. Die Freigabe für die in der ePA gespeicherten Inhalte erfolgt bei dem jeweils besuchten Arzt am Praxis-Terminal. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Vertretungsperson des Vertrauens zu ernennen, welche die ePA für den Versicherten verwaltet.
Als Resümee kann gesagt werden, die elektronische Patientenakte bündelt die Untersuchungsergebnisse sowie die Medikation an einem Ort, auf welchem neben dem Versicherten der berechtigte Arzt-Krankenhaus etc. zugreifen kann. Der Versicherte selbst entscheidet, wer und was Dritten aus der ePA an Daten zur Verfügung gestellt wird.

Erscheinung
Pfinztal Aktuell – Amtsblatt
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Ausgabe 48/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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