Elektronische Patientenakte
Zum Vortrag über die elektronische Patientenakte (ePA) konnte Manfred Seyfried die Referentin Nadine Rein, von der AOK Mittlerer Oberrhein, sowie 60 interessierte Bürger begrüßen.
Frau Rein erläuterte die elektronische Patientenakte (ePA), welche in der Gesundheitsversorgung das zentrale digitale Bindeglied zwischen dem Versicherten und den Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken darstellt. Über die „AOK Mein Leben“-App bzw. die App der jeweiligen Krankenkasse haben die Versicherten zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und können diese eigenständig verwalten. So ist es möglich, dass der Versicherte seine gesamten medizinischen Dokumente, wie zum Beispiel Arzt- und Krankenhausberichte oder den Medikationsplan zentral an einem Ort speichert. Zusätzlich hat der Versicherte die Möglichkeit, Dokumente, die er in der Vergangenheit in Papierform erhalten hat, digital in die ePA einzupflegen.
Vorteile ePA:
Ärzte, Krankenhäuser etc., die eine entsprechende Berechtigung vom Versicherten erhalten haben, können folgende Daten in der ePA des Versicherten ablegen:
Die Datensicherheit wird bei allen Krankenkassen durch die sog. „Zwei-Faktoren-Authentifizierung“ gewährleistet. Ferner kann, je nach Smartphone, ein Schutz per Fingerabdruck, PIN-Verfahren oder Gesichtserkennung eingerichtet werden. Alle Dokumente werden in der ePA verschlüsselt und werden in Deutschland gespeichert. Die AOK bzw. die Krankenkassen haben als Anbieter der ePA keinen Zugriff auf die gespeicherten Gesundheits- und Krankheitsdaten des Versicherten.
Anhand der Präsentation konnte Frau Rein die Smartphoneversion der App aufzeigen und hier die einzelnen Funktionen darstellen. Für Versicherte, die weder über ein Smartphone noch über einen PC verfügen, können die digitalen Vorteile der ePA als Offline-Version über die Gesundheitskarte nutzen. Die Freigabe für die in der ePA gespeicherten Inhalte erfolgt bei dem jeweils besuchten Arzt am Praxis-Terminal. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Vertretungsperson des Vertrauens zu ernennen, welche die ePA für den Versicherten verwaltet.
Als Resümee kann gesagt werden, die elektronische Patientenakte bündelt die Untersuchungsergebnisse sowie die Medikation an einem Ort, auf welchem neben dem Versicherten der berechtigte Arzt-Krankenhaus etc. zugreifen kann. Der Versicherte selbst entscheidet, wer und was Dritten aus der ePA an Daten zur Verfügung gestellt wird.