Aus den Rathäusern

Senkung der Fernwärmepreise im Gebiet Schlossfeld und Amann-Areal zum 1.1.2025

In 2024 hat sich der Energiemarkt weiter entspannt, wenn auch die Börsenpreise nicht mehr auf das Niveau wie vor der Energiekrise gesunken sind. Sowohl...
Foto: Stadtwerke Bönnigheim

In 2024 hat sich der Energiemarkt weiter entspannt, wenn auch die Börsenpreise nicht mehr auf das Niveau wie vor der Energiekrise gesunken sind. Sowohl der Gaseinkaufspreis zuzüglich Steuern und Umlagen als auch die Pelletsbeschaffungskosten haben sich auf
einem gegenüber 2023 und 2024 niedrigeren Niveau stabilisiert.
Die Preisfestsetzung erfolgt nach Billigkeit gem. § 315 BGB, d.h. die Stadtwerke Bönnigheim geben nur den tatsächlichen, nicht anderweitig gedeckten Aufwand über die Arbeitspreise weiter. Insbesondere werden die günstigeren Energiebeschaffungskonditionen an den Endkunden weitergegeben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2024 die ab 1. Januar 2025 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung beschlossen:
Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Schlossfeld“

Arbeitspreis bisherArbeitspreis ab 1.1.2025
nettobrutto*nettobrutto*
18,01 Ct/kWh21,43 ct/kWh14,28 Ct/kWh16,99 Ct/kWh

* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 54,12 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 64,40 €/KW/a).

Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Amann-Areal“

Arbeitspreis bisherArbeitspreis ab 1.1.2025
nettobrutto*nettobrutto*
15,96 Ct/kWh18,99 Ct/kWh13,16 Ct/kWh15,66 Ct/kWh

* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 67,46 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 80,28 €/KW/a).

Weiterführende Informationen können Sie aus der Sitzungsvorlage zur öffentlichen Gemeinderatssitzung unter www.boennigheim.de Ratsinfosystem entnehmen.

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 51/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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