Die Bundesregierung hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehört auch die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) von 19 Prozent auf sieben Prozent. Diese gilt seit dem 1. Januar 2026. Von der Senkung der Umsatzsteuer profitieren Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Aufgrund mehrerer Rückfragen möchten wir darauf hinweisen, dass auch umsatzsteuerpflichtige Vereine – sofern die Voraussetzungen vorliegen – den ermäßigten Steuersatz nutzen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir von Seiten der Gemeindeverwaltung keine steuerberatende Auskunft geben können. Zur Einordnung wenden Sie sich im Einzelfall und bei Detailfragen an Ihren Steuerberater.

