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Sensibilisierung Bahnübergänge – Aufklärung schützt das Leben

Der Stadtverwaltung wurde aus Siglingen ein Vorfall gemeldet, der uns alle betrifft: Eine jugendliche Person überquerte einen Bahnübergang trotz geschlossener...

Der Stadtverwaltung wurde aus Siglingen ein Vorfall gemeldet, der uns alle betrifft: Eine jugendliche Person überquerte einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranken – ohne erkennbaren Blick nach links oder rechts. Nur wenige Sekunden später fuhr ein Zug heran. Das ist leider nicht der einzige Fall, auch in Neudenau und Herbolzheim wurden solche Vorfälle bereits gesichtet und gemeldet.

Geschlossene Schranken dürfen niemals ignoriert werden – weder aus Eile, noch aus Gewohnheit. Sie sind kein Hindernis, sondern ein klares Signal dafür, dass sich ein Schienenfahrzeug nähert. Wer sie umgeht oder überklettert, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Lebensgefahr. Daher nehmen wir die Vorfälle als Anlass die Bevölkerung darüber zu informieren und um Mithilfe zu bitten. Denn Aufklärung schützt das Leben. Helfen Sie mit und sensibilisieren Sie auch die Menschen in Ihrer Umgebung.

Unser Appell richtet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner. Bahnübergänge dürfen nur dann überquert werden, wenn die Schranken vollständig geöffnet sind und weder Lichtsignale noch akustische Warnsignale mehr aktiv sind. Ein aufmerksamer Blick in beide Richtungen ist dabei unerlässlich, denn Züge nähern sich oft schneller, als man denkt.

Und auch Zivilcourage kann einen Unterschied machen: Wenn Sie beobachten, dass ein Kind oder eine jugendliche Person diese wichtige Regel missachtet, sprechen Sie das Kind oder die jugendliche Person freundlich an oder informieren Sie eine erwachsene Person bzw. die zuständigen Stellen. Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Bahnübergänge keine Orte des Risikos, sondern sichere Übergänge bleiben.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihre Stadtverwaltung

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Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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