Schon seit vielen Jahren ist die Staatsfinanz Verwaltung verbunden, aus den Staatswaldungen die Maien und Wedel zur Verzierung der Kirche am Fronleichnamsfest und ebenso an Kirchweih unentgeldlich der Gemeinde abzugeben. Diese auf den Staatswaldungen ruhende Last wurde bei Zutheilung derselben zur Gemeindebesteuerung vom K. Forstamt Kirchheim, Namens der Staatsfinanzverwaltung anerkannt und wird daher dieses Recht von der Gemeinde auch für spätere Zeiten beibehalten und ausgeübt.
Die diesfälligen Akten befinden sich lt. einer Mittheilung des K. Forstamtes v. 24. November 1856 bei der Forstabtheilung der K. Oberfinanzdirektion.
An das Königliche Forstamt Denkendorf
Betreff: Das Fronleichnamsfest
Für das Fronleichnamsfest sind erforderlich:
a) für die Gemeinde 95 Maien, b) bestimmt sind für private 24 Maien, ferner Dekoreißig für die Gemeinde 8 Bund, c) für die Kirche 7 Bund und für die Gemeinde 1000 Wedel.
Es wird höflich um Mitteilung (wegen des Accords) darüber ersucht, in welchem Waldtheil die Maien und Reißigbüschel gehauen, also abgegeben werden, die für das Fronleichnamsfest bestimmt sind. Das genaue Verzeichnis folgt morgen, es wird wohl so ziemlich das gleiche Quantum wie alle Jahre gebraucht werden.
Sehr dankbar wären wir, wann die Reißigbüschel am Dienstag und die Maien und die Wedel am Mittwoch geholt werden könnten und wird gef. Nachricht höflich ersucht.
Hochachtungsvoll, 21. Mai 1891
Schultheiß Balluff