Verhandelt am 5. May 1826
Schultheiß Balluff bringt zur Anzeige, im October 1825 seye er vom königlichen Forstamt aufgefordert worden, ein Verzeichnis denjenigen Einwohner einzuschicken, welche für das Jahr 1826 Waldstreu bedürftig seyen. Nachdem dieses Frühjahr die Verzeichnende, sonst aber niemand, durch ein höchstes Dekret die Erlaubnis erfüllen, meldeten sich über 100 Personen, wegen dem Strohmangel um die Waldstreu. Auf die schriftliche Anfrage beym königlichen Forstamt wurde man verwiesen. Der Schultheiß begab sich hierauf zur Amtsschreiberei nach Köngen, ließ eine Eingabe fertigen und besorgte solche sogleich zum Königlichen Forstamt nach Kirchheim zu einem Bericht.
In kurzer Zeit kam die Erlaubnis und dann mußte der Schultheiß ein weiteres Verzeichnis einschicken.
Verhandelt am 22. Dez 1826
Verflossenen Sommer wurden von Seiten des königlichen Forstamts 152 Personen das Waldgrasen gegen Bezahlung von 30 Kreuzer für eine Person erlaubt. Da aber der Distrikt für so viele Personen zu klein und Grasarm war, so dass das Ganze in 2 Tagen gesäubert wurde, und die Gräser bekanntlich die Summen von 76 Gulden, die sie zu zahlen haben, kaum einen Werth von 25 Gulden bekommen haben, wurde beschlossen:
Den Schultheißen zu beauftragen, dass er eine Eingabe um einen Nachlaß von 2/3 tel des Waldgrasansaz bittet
Transkribiert von unserem ehrenamtlichen Archivar Karl Bayer