Bürgerservice
Korntal und Münchingen
Das Ministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat neue bundesweite Regelungen zur Erstellung von Lichtbildern beschlossen
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch in digitaler Form verwendet werden
Was ist beim Antrag auf ein neues Ausweisdokument zu beachten?
- Papier-Lichtbilder werden bei der Antragstellung nicht mehr angenommen
Dies gilt für alle ausgedruckten Lichtbilder. Unabhängig, ob aus einem Fotoautomaten oder zu Hause bzw. bei einem Drogeriemarkt ausgedruckt.
Nur im Ausnahmefall kann im Zeitraum vom 01.05. bis 31.07.2025 noch ein Papier-Lichtbild akzeptiert werden.
- Nur noch digitale Lichtbilder werden verarbeitet
Zulässig sind ausschließlich digitale Lichtbilder, die
Gründe, die diese Umstellung notwendig machen:
- Mehr Sicherheit: die digitale Übermittlung soll die Sicherheit bei der Beantragung von Ausweisdokumenten erhöhen und Identitätsdiebstahl oder Manipulationen, etwas durch sogenannte Morphing-Techniken, wirksam verhindern
- Biometrie-Prüfung inklusive: Bereits bei der Übermittlung wird das Lichtbild auf Biometrietauglichkeit geprüft
- Hinweis: Alle bereits ausgestellten Personalausweise oder Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Gültigkeitsablauf und können uneingeschränkt verwendet werden.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da - Bürgerservice Korntal und Münchingen
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