Vor dem leichtsinnigen Hantieren mit Silvester-Feuerwerkskörpern wird eindringlich gewarnt. Besonders Kinder und Jugendliche, die häufig entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in den Besitz von Feuerwerkskörpern gelangen, treiben mit den Feuerwerkskörpern teilweise gefährlichen Unfug.
Dies führt nicht nur zu einer übermäßigen Belästigung, sondern verursacht auch immer wieder schwerste Verletzungen mit oft lebenslangen Behinderungen. Auch bei Erwachsenen ist häufig eine erschreckende Sorglosigkeit im Umgang mit Feuerwerkskörpern festzustellen. Eltern und Einzelhandelsgeschäfte müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachten und dürfen Kleinfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) nicht in Kinderhände geben. Damit es zu keiner bösen Neujahrsüberraschung kommt, sollten beim Silvester-Feuerwerk nachfolgende Regeln unbedingt beachtet werden:
Bei sogenannten Schnäppchen ist Vorsicht geboten. Nicht zugelassene Materialien, zu kurze Zündschnüre oder mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe für die Gefährlichkeit von Billigwaren. Deshalb sollte nur Feuerwerk gekauft werden, das eine Prüfnummer des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) trägt.
Basteleien und Selbstbau von Böllern und Raketen sind gefährlich. Das dabei verwendete Schwarzpulver kann durch Stöße, Reibung, elektrostatische Aufladung oder Funken gezündet werden und explodieren.
Böller und Raketen müssen an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Raketen, Fontänen und Knaller dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden.
Raketen haben schon so manchen Brand ausgelöst.
Deshalb gilt: Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Bäumen, Oberleitungen, Tankstellen und Dachvorsprüngen abgebrannt werden. Dachluken, Fenster und Mülltonnen sollten geschlossen, Balkon und Terrasse leer geräumt sein. Ein Feuerlöscher oder zumindest ein Wassereimer sollte bereitstehen. Blindgänger gehören in die Mülltonne.
Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden.
Außerdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche sind Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich.
Bei Bränden und in Notsituationen kann über den Notruf, Telefon 112 oder 110, schnelle Hilfe angefordert werden. Kleinfeuerwerk darf nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.