Zum Jahreswechsel 2025/2026 werden wieder viele Raketen und andere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, um das neue Jahr zu begrüßen.
Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass das Silvesterfeuerwerk nicht nur Verletzungsgefahren in sich bergen kann, sondern auch Feuergefahren.
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung deshalb darauf hin, dass gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz unter anderem auch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern und Kirchen generell kraft Gesetzes verboten ist.
Ich bitte Sie daher aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe unserer beiden Kirchen, den Fachwerkhäusern auf dem Privatgelände von Venningen und in den engen Gassen des Alt-Ortes, sprich dem Bereich Bergstraße, freiwillig zu verzichten.
Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.
Ihr Frank Gobernatz
Bürgermeister