Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern
Immer wieder kommt es zu Gefährdungen und Unfällen beim Abbrennen von Raketen und Böllern. Deshalb müssen beim Silvesterfeuerwerk Regeln eingehalten werden, um Personen- oder Sachschäden zu vermeiden. Einschlägige Rechtsvorschriften hierzu sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) sowie in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) grundgelegt.
Aufgrund dessen weist das Ordnungsamt insbesondere auf folgende Regeln hin:
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Sach- und Personenschäden durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern rechtliche Konsequenzen haben können, wobei entstandene Körperverletzungen auch eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können.
Sollte trotz aller Vorsicht ein Personenschaden oder ein Brand entstehen, ist unverzüglich über den Notruf 110 bzw. 112 der Rettungsdienst oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. Außerdem sollte es selbstverständlich sein, dass entstandene Rückstände wieder aufgeräumt werden!
Stadt Rosenfeld
Ordnungsamt