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Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?

Ist der Reisepass oder Personalausweis abgelaufen, nimmt eine Neuausstellung der Ausweispapiere 2–4 Wochen in Anspruch, daher sollten Sie Ihre Dokumente...

Ist der Reisepass oder Personalausweis abgelaufen, nimmt eine Neuausstellung der Ausweispapiere 2–4 Wochen in Anspruch, daher sollten Sie Ihre Dokumente rechtzeitig beantragen. Bitte beachten Sie:

  • Alte Ausweisdokumente können nicht verlängert werden!
  • Für alle Ausweisarten gilt: Das Foto kann nur noch direkt im Bürgerbüro mittels eines Aufnahmegerätes oder in Form eines QR-Codes eines zertifizierten Fotodienstleisters vorgelegt werden
  • Die Dokumente müssen persönlich beantragt werden, da die eigene Unterschrift des Ausweisinhabers nicht erst im Ausweis, sondern bereits auf dem Antragsvordruck zwingend erforderlich ist, dies gilt auch bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr
  • Erwachsene und Kinder (ab dem 6. Lebensjahr) müssen Fingerabdrücke abgeben
  • Bitte bringen Sie zur Antragsstellung Ihre bisherigen Ausweisdokumente oder Geburtsurkunde mit
  • Kinderreisepässe, sowie deren Verlängerung, gibt es nicht mehr

Bei der Antragstellung werden folgende Gebühren erhoben:

Reisepass (Erstellung innerhalb drei bis vier Wochen):

vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro

nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70 Euro

Expressreisepass (Erstellung innerhalb 4 Arbeitstage):

vor Vollendung des 24. Lebensjahres 69,50 Euro

nach Vollendung des 24. Lebensjahres 102,00 Euro

Vorläufiger Reisepass (Erstellung vor Ort): 26 Euro

Personalausweis (Erstellung dauert zwei bis drei Wochen):

vor Vollendung des 24. Lebensjahres 27,60 Euro

nach Vollendung des 24. Lebensjahres 46,00 Euro

zuzüglich 6,00 Euro für ein bei uns erstelltes Foto

Vorläufiger Personalausweis (Erstellung vor Ort): 10 Euro

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bürgerbüro, Tel. 07153 9427-24 Frau Schmohl oder -25 Herr Haas.

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Ausgabe 17/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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