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Sind Ihre Ausweise und Pässe noch gültig?

Sind Ihre Ausweise und Pässe noch gültig? Bitte vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Antritt einer Reise Ihren Reisepass oder Personalausweis und...
Formular: Sind Ihre Ausweise und Pässe noch gültig?

Sind Ihre Ausweise und Pässe noch gültig?

Bitte vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Antritt einer Reise Ihren Reisepass oder Personalausweis und auch das Ausweisdokument Ihrer Kinder auf deren Gültigkeit zu überprüfen.

Es ist erforderlich, sich frühzeitig, um die Ausstellung neuer Dokumente zu kümmern. Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann in der Ferienzeit bis zu 8 Wochen dauern. Eine Verlängerung von Reisepass oder Personalausweis ist nicht möglich. Die Antragsteller (auch Kinder) müssen persönlich vorsprechen.

Für den Antrag benötigen Sie:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Sie haben auch die Möglichkeit direkt vor Ort im Rathaus ein digitales Lichtbild anzufertigen). Die Kosten für ein digitales Lichtbild betragen 6,00 €.
  • bisherige Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder Geburtsurkunde
  • bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung der Eltern (Formular auf unserer Homepage)

Die Gebühren für den Reisepass im Überblick:

Reisepass

Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €

Reisepass im Expressverfahren
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 €
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 €

vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Personalausweis

Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 €

Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 €

vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Für die Antragstellung und Rückfragen ist das Rathaus Lichtenwald, Bürgerbüro, Zimmer 3, Hauptstr. 34 zuständig.

Ihre Gemeindeverwaltung

Anhang
Dokument
Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Lichtenwald
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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