Am 1. September 2025 wird im gesamten Stadtgebiet Schömberg und im Ortsteil Schörzingen die vom Gemeinderat am 05.02.2025 beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft treten. Die Verordnung dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes der Stadt Schömberg zurückzuführen sind.
Die Katzenschutzverordnung bedeutet aber auch Verpflichtungen für private Katzenbesitzer, deren Tiere Freigang haben.
Sind Sie im Besitz einer Katze (weiblich oder männlich)
Durch die Katzenschutzverordnung werden Sie verpflichtet, folgende Handlungen durchzuführen:
Dabei werden die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung sowie Name und Anschrift des Halters/der Halterin in eines der beiden untenstehenden kostenlosen Haustierregister eingetragen:
Registrierung bei Tasso e. V. unter www.tasso.net
ODER
Registrierung bei FINDEFIX unter www.findefix.com
Die Katzenschutzverordnung mit den genauen Erläuterungen sowie den Folgen bei Nichteinhaltung der Verordnung finden Sie auf der Homepage der Stadt Schömberg www.stadt-schoemberg.de.
Wichtige Info:
Hauskatzen (Katzen ohne unkontrollierten freien Auslauf) sind von der Katzenschutzverordnung nicht betroffen.