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Situative Winterreifenpflicht

Ende September beginnt der kalendarische Herbst. Dann wird es für Autofahrende langsam Zeit, sich mit der PKW-Bereifung für die nahende Winterzeit zu...

Ende September beginnt der kalendarische Herbst. Dann wird es für Autofahrende langsam Zeit, sich mit der PKW-Bereifung für die nahende Winterzeit zu befassen. Wer im Mittelgebirge lebt, häufig auf stark verschneiten Straßen fährt und auf das Auto angewiesen ist, sollte ab Oktober auf Winterreifen umsteigen. Wenn es die milden Wetterbedingungen ermöglichen, können auch Ganzjahresreifen eine Option sein. Pauschal können Ganzjahresreifen aber nicht für jeden Autofahrenden empfohlen werden. Mit 60 € und einem Punkt in Flensburg müssen Autofahrende rechnen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Fahrzeug ohne Winterreifen nach § 2 (3a) StVO unterwegs sind. Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden: 80 € Bußgeld und ein Punkt. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden: 100 € Bußgeld und ein Punkt. Als Winterreifen im Sinne des Gesetzgebers gelten allein Winter- und Ganzjahresreifen, die auf der Reifenflanke des „Alpine“-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland 1,6 Millimeter.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024
von Gemeinde Ubstadt-Weiher
04.10.2024
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