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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07.07.2025 Einwohnerfragestunde Es wurde eine Anfrage gestellt zur Grundsteuererhebung, hinsichtlich den...
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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07.07.2025

Einwohnerfragestunde

Es wurde eine Anfrage gestellt zur Grundsteuererhebung, hinsichtlich den im Schuppengebiet „Wullenstein“ (Dunningen) befindlichen Grundstücken. Aktuell erfolge eine Steuerhebung noch bei den Grundstückseigentümern und nicht bei den tatsächlichen Besitzern (Käufern). Die Verwaltung bestätigt, dass dies aktuelle Rechtslage sei. Eine Änderung trete ein nach erfolgter Zuteilung der Grundstücke im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens.

Anwohner des Amselweges und auch der Bussardstraße beklagten Missstände beim Objekt Amselweg 7 in Dunningen. Bürgermeister Schumacher informiert, dass der zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde bestehende Mietvertrag, hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen, zum 31.12.2025 gekündigt sei. Die Verwaltung werde prüfen, inwieweit bereits jetzt durch eine teilweise Umverlegung der Personen eine Verbesserung vor Ort erzielt werden könne.

Bebauungsplan Sondergebiet „Schuppengebiet Weidle“, Ortsteil Lackendorf

Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Schuppengebiet in Lackendorf. Das 1,3 ha. große Plangebiet befindet sich südlich der Sportanlage und ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Im Wesentlichen soll damit einem nach § 35 Abs. 1. Nr. 1 BauGB nicht-privilegierten Personenkreis die Möglichkeit gegeben werden, im Außenbereich Lager- und Abstellflächen realisieren zu können. Durch die positive Rückmeldung der derzeitigen Grundstückseigentümer sowie dem ausreichend hohen Bedarf an Lagerflächen und Schuppen kann das Bebauungsplanverfahren nun starten. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Rottweil im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten ablaufen. Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, muss der FNP im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB punktuell durch die Verwaltungsgemeinschaft geändert werden. Für die Erstellung des Bebauungsplanes fallen Kosten in Höhe von rund 25.000 EUR an. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, auf Grundlage des aktuellen Planstandes. Die Beschlussfassungen im Ortschafts- und Gemeinderat erfolgten einstimmig.

Haushaltszwischenbericht 2025

Die Gewerbesteuer beträgt zum Stichtag 30.06.20254.706.164,87 EUR bezahlte Steuer. Bis zum Jahresende wird mit einem Gewerbesteueraufkommen von 7.915.409,37 EUR gerechnet (geplant 6,5 Mio. EUR)

Das Land Baden-Württemberg hat aufgrund der Schätzungen im Mai 2025 die Werte für den Kommunalen Finanzausgleich (FAG) angepasst. Das Finanzministerium geht mit einem Prognoserückgang der kommunalen Steuereinnahmen im Vergleich zur Oktobersteuerschätzung 2024 von 3 % aus. Der Kopfbetrag nach der mangelnden Steuerkraft wird ab der 2. Teilzahlung 2025 für den FAG um 3 EUR pro Einwohner auf 1.712 EUR je EW gesenkt. Die Schlüsselzuweisung an die Gemeinde für die Kommunale Investitionspauschale reduziere sich von 138 EUR auf 102,80 EUR je gewichtete Einwohner. In Summe wirken sich diese Senkungen, dem reduzierten Beitrag je Kind an der Gemeinschaftsschule auf 984 EUR, km-Beitrag für Gemeindeverbindungsstraßen auf 1.900 EUR und Gemarkungsfläche auf 6,30 EUR und voraussichtlichem Anteil an dem Familienleistungsausgleich auf voraussichtlich 430.000 EUR Minderzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft aus.

Zeitgleich mit der 2. Teilzahlung wird die 3. Teilauszahlung des Finanzausgleichs auf den 10. Juni zur Stabilisierung der Liquidität der Kommunen vom Land vorgezogen. Der Sockelbetrag wird in Summe ausgezahlt (insgesamt 12.599,36 EUR).

An Erstattungen von gesetzl. Sozialversicherungen sind bisher hauptsächlich in dem Bereich der Kindergärten ungeplant 48.798,637 EUR eingegangen.

Im Haushalt wurde mit einem Jahresansatz von 8.684.400 EUR an Personalaufwendungen gerechnet. Stand 30.06.2025 sind 4.020.869,85 EUR ausbezahlt (entspricht 46 %).

Von geplanten 3.860.750 EUR sind bisher 1.186.944,83 EUR für Aufwendungen ausgezahlt worden (32 %).

Von geplant 8.513.173 EUR an FAG-Umlage, Kreisumlage, Beteiligung an Betriebskosten kirchl. Kindergarten Martinus u. a. sind 4.675.725,89 EUR verbucht und 4.685.997,01 EUR überwiesen bzw. durch den Landkreis aufgerechnet worden.

Die Gesamtergebnisrechnung weist für die laufende Verwaltungstätigkeit Erträge in Höhe von 13.143.010,45 EUR aus (Plan: 24.740.768,00 EUR). Dagegen stehen Aufwendungen in Höhe von 10.325.829,63 EUR (Plan: 24.602.853 EUR). Die Gesamtfinanzrechnung weist Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit, also tatsächliche Zahlungseingänge, in Höhe von 13.356.841,69 EUR aus. Auszahlungen wurden bisher 10.630.842,80 EUR aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus dem Erfolgsplan getätigt.

Investiv wurde mit Einnahmen i.H.v. 2.120.820 EUR geplant, hier wurden bis zum Stichtag 30.06.20256.330,68 EUR vereinnahmt und verbucht. Kaufpreiszahlungen, aufgrund von Bauplatzverkäufen, sind in Höhe von 425.075,00 EUR auf den Girokonten der Gemeinde im Jahr 2025 eingegangen, jedoch noch nicht endgültig der richtigen Position der Finanzrechnung verbucht worden. Daher betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insgesamt 431.405,68 EUR (20 %).

Vier Beurkundungen haben in Sachen Bauplatzverkauf Wohnbaugebiet Brunnenäcker (Dunningen) bisher im Jahr 2025 stattgefunden. Eine weitere ist für Mitte Juli 2025 geplant. Freie Bauplätze stehen aktuell keine zum Verkauf. In Sachen Bauplatzverkauf Wohnbaugebiet Stockäcker/Bösinger Weg (Lackendorf) hat eine Beurkundung stattgefunden; zwei Bauplätze sind reserviert, 4 Bauplätze stehen zur freien Verfügung (Stand 30.06.). Im Haushaltsplan 2025 ist mit fünf Verkäufen pro Baugebiet gerechnet worden.

Die investiven Ausgaben wurden i.H.v. 11.419.000 EUR geplant (Neubau Bauhof, Neubau Kindergarten Seedorf u. a.), wovon 3.888.493,38 EUR ausgezahlt sind.

In der Summe oben enthalten wurden für Tiefbau (Kanal-Friedhof und Sanierungsgebiet Halden-/Grabenstraße) 305.421,58 EUR ausgezahlt und für Hochbaumaßnahmen 2.126.519,33 EUR.

Der Eigenbetrieb Energie-Wasser hat bisher einen Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeit i.H.v. 84.056,46 EUR (geplant 166.050 EUR) und einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 127.320,43 EUR erzielt. Der Eigenbetrieb Seniorenzentrum hat einen Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeit von 178.049,88 EUR (geplant 236.080,00 EUR). Investitionen wurden keine getätigt.

Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel sind als Festgelder mit verschiedenen Laufzeiten so angelegt, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. Sie weisen zum 30.06.2025 ein Guthaben i.H.v. 5,9 Mio. EUR (Vorjahr 7,9 Mio EUR) auf. Die Abbuchungen des Abschlages Wasser- und Abwassergebühren sind bei Aufstellung dieser Daten bereits durchgeführt worden (ca. 400.000 EUR).

Zum Stichtag 30.06.2025 beträgt das Geldvermögen in Summe 7.796.029,75 EUR. Die Liquidität der Eigenbetriebe ist bei dem oben genannten Geldvermögen enthalten.

Aufgrund der Fest- und Tagesgelder hat die Gemeinde 2025 bisher 73.026,99 EUR Zinsen erzielt.

Neubau Zweifamilienwohnhaus mit Carport, Flst. Nr. 3406/24, Kapfweg 1, Dunningen

Dem Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Flst. Nr. 3406/24, Kapfweg 1 in Dunningen (Bebauungsplan „Brunnenäcker II“) wurde einstimmig zugestimmt mit Ausnahme der Zustimmung zum geplanten Carport im Südosten. Dieser Carport wäre nur anfahrbar über bereits angelegte öffentliche Stellplatzflächen.

Das Wohnhaus ist mit baurechtlich einem Vollgeschoss und einem asymmetrischen Satteldach sowie einer in das Haus integrierten Einzelgarage und zwei offenen Stellplätzen geplant.

Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für die geplante Erdterrasse im Untergeschoss auf der nichtüberbaubaren Fläche (Überschreitung der Baugrenze um 1,44 m) wurde erteilt. Ebenso eine ausnahmsweise Zulassung nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Überschreitung der westlichen Baugrenze durch den Dachvorsprung (0,31 m) und des Stellplatzes im Nordwesten, welches teilweise außerhalb des Baufensters liegt (0,36 m).

Anbau Treppenhaus und Umbau Dachgeschoss, Flst. Nr. 1535, 1535/1, Rosenweg 8, Dunningen-Seedorf

Dem Bauantrag zum Anbau eines Treppenhauses und Umbau des Dachgeschosses auf dem Flst. Nr. 1535, 1535/1 im Rosenweg 8 in Seedorf (Bebauungsplan „Eschenwiesen II") wurde einstimmig zugestimmt.

Geplant ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch eine Aufstockung der Garage, dem Ausbau des Dachgeschosses und dem Anbau eines Treppenhauses.

Der Überschreitung der Baugrenze (mit nördlichem Anbau Erdgeschoss + Dachgeschoss mit Dachvorsprung, der nördlichen Überdachung, der nordöstlichen Aufstockung im Dachgeschoss und dem südlichen Wintergarten an der Ost- und Westseite) wurde nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Ebenfalls einer Verlängerung des Dachvorsprunges des Bestandsgebäudes im Bereich der Garagenaufstockung.

Für die geplante Gaube, die Dachfläche des Treppenhauses und der Garagenaufstockung mit einer Dachneigung von 12 Grad wurde eine Ausnahme nach § 56 LBO erteilt.

Neubau Schleuderbetonmast (Funkmast), Flst. Nr. 4781/4, Porschestraße, Dunningen

Die Deutsche Funkturm GmbH mit Sitz in Stuttgart beabsichtigt den Bau einer Funkübertragungsstelle mit einem Schleuderbetonmast auf dem Grundstück Flst. Nr. 4781/4, Porschestraße, Dunningen. Die Masthöhe beträgt 20,08 m, einschließlich der Tragrohre. Der Standort wurde nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren durch die Bundesnetzagentur bewertet. Der Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern wurde erbracht. Eine Standortbescheinigung seitens der Bundesnetzagentur wurde ausgestellt und liegt den beim Kreisbauamt eingereichten Bauantragsunterlagen bei. Die rechnerische Bewertung des Standortes erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort zu installierenden, ortsfesten Funkanlagen sowie den am Standort bereits vorhandenen, relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen. Die standortbezogenen Sicherheitsabstände werden mit 3,64 m (vertikal) und 16,64 m (Hauptstrahlrichtung) angegeben.

An dem beantragten Standort wird so genannte „Outdoortechnik“ verbaut. Diese besteht aus den Sende- und Empfangsmodulen und dem so genannten Outdoorgehäuse. Die Sende- und Empfangsmodule befinden sich am Mast. Gleiches gilt für die Antennenanlage. In den Outdoorgehäusen, welche am Boden installiert sind, befinden sich in der Regel die Spannungsversorgung für die Anlage und ein Teil der Technik für die am Mast befindlichen Antennenanlagen.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchöhren, 2. Änderung und 1. Erweiterung“. Das Baugrundstück ist im Bebauungsplan als Gewerbefläche gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Fernmeldetechnische Anlagen sind im Gewerbegebiet allgemein zulässig. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, zur Realisierung einer vom Bebauungsplan abweichenden Anlagenhöhe mit maximal 20,08 m, wurde erteilt. Ebenfalls zugestimmt wurde einem geringfügigen Überbau einer mit Leitungsrecht gesicherten Fläche sowie einer teilweisen Versiegelung der im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzfestsetzungsfläche.

Neubau Garagenpark und Anbau eines Lagers sowie einer Garage, Flst. Nr. 5043/4, 5043/1, Peter-Birk-Straße 9, Dunningen

Dem Bauantrag zum Neubau eines Garagenparks und Anbau eines Lagers sowie einer Garage auf dem Flst. Nr. 5043/4 und 5043/1 in der Peter-Birk-Straße 9 in Dunningen (Bebauungsplan „Kirchöhren Nord“) wurde einstimmig zugestimmt.

Für die geplante Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der südlichen Baugrenzüberschreitung mit dem Garagenpark wurde eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Der im zeichnerischen Teil im Bereich der geplanten Stellplätze festgesetzte Baumstandort wird durch eine Kompensationspflanzung ersetzt. Der Erteilung einer Ausnahmeentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO, hinsichtlich der Realisierung der Stellplätze, der beiden Zufahrten und der Zuwegung außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wurde zugestimmt.

Neubau Doppelhaus mit 3 Wohneinheiten, Flst. Nr. 3406/9, Brunnenäckerstraße 5, Dunningen

Dem Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. Nr. 3406/9 in der Brunnenäckerstraße 5 in Dunningen (Bebauungsplan "Brunnenäcker II“) wurde einstimmig zugestimmt. Geplant ist ein Doppelhausgebäude mit zwei Vollgeschossen und einem flachgeneigten Satteldach. Entlang der Erschließungsstraße sind 6 offene Stellplätze vorgesehen. Für die geplante Erdterrasse mit Überdachung im Westen, welche teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt, wurde eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Auch wurde einer Ausnahmeentscheidung nach § 23 Abs. 3 BauNVO für die Überschreitung der Baugrenze durch den Dachvorsprung (0,6 m), sowie der Errichtung der geplanten Stellplätze (teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche) zugestimmt.

Anbau Balkon und Errichtung einer Freisitzfläche zur gastronomischen Nutzung, Flst. Nr. 22/1, Hauptstraße 1, Dunningen

Dem Bauantrag zum Anbau eines Balkons sowie zur Errichtung einer Freisitzfläche zur gastronomischen Nutzung auf dem Flst. Nr. 22/1 in der Hauptstraße 1 in Dunningen, wurde einstimmig zugestimmt. Geplant ist ein Balkon mit einer Größe von 2,50 m x 6,36 m sowie eine Freisitzfläche von rund 56 qm.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Seitens der Verwaltung wurde bekanntgegeben, dass der im Gemeinderat im Dezember 2024 behandelte Antrag zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf dem Flst. Nr. 5256 in Seedorf (Gewann Hurnaußen) zurückgenommen wurde. Weiter wurde der Gemeinderat und die interessierten Zuhörer darüber informiert, dass für das Sanierungsgebiet „Alte B462“ eine Verlängerung bis 30.04.2026 vorliege. In Sachen Umbau eh. Farrenstall zum Dorfgemeinschaftshaus wurde berichtet, dass nach den Sommerferien geplant sei, die Ausschreibungen vorzunehmen. Diese seien aktuell in Erarbeitung.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Dunningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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