Der Gemeinderat erörterte die Vor- und Nachteile von Sanierung und Neubau und fasste danach den Beschluss zur weiteren Vorgehensweise. Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt, die Ingenieurverträge für Tragwerksplanung, technische Ausrüstung HLS (Heizung/Lüftung/Sanitär) und technische Ausrüstung Elektro abzuschließen, sobald die Stillhaltefrist in den laufenden Vergabeverfahren abgelaufen ist.
Die Gremien nahmen zur Kenntnis, dass im Kindergartenjahr 2025/2026 ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Gesamtgemeinde erfüllt werden kann. Eine Erweiterung der Ü3-Plätze durch den Anbau an den Martinus-Kindergarten realisiert.
Für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren stehen ausreichend Betreuungsplätze für den momentan ersichtlichen Bedarf zur Verfügung.
Die im Rahmen der Bedarfsplanung im Kindergartenjahr 2017/2018 festgelegten Kriterien zur Vergabe der Kindergartenplätze wurden entsprechend angepasst.
Der beiliegenden Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung wurde zugestimmt.
1. Der Gemeinderat vergab die Trockenbauarbeiten an die Fa. Mauch, Ausbau und Fassade aus Dunningen zum Angebotspreis von 140.874,09 EUR brutto
2. Der Vergabe der Metallbauarbeiten an die Fa. Metall Aigeldinger aus Villingendorf zum Preis von 104.823,74 EUR brutto wurde zugestimmt.
3. Die Fa. Staiger und Schneider GmbH & Co. KG aus Weilen unter den Rinnen erhielt den Auftrag für die Holzakustikdecke zum Angebotspreis von 143.477,42 EUR.
4. Der Gemeinderat vergab die Abbruch- und Rohbauarbeiten an die Fa. Hubert Storz Baugeschäft GmbH vom Hardt zum Angebotspreis von 134.858,20 EUR brutto
5. Der Vergabe der Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten an die Fa. Jauch Holzbau aus Stetten zum Preis von 243.601,03 EUR brutto wurde zugestimmt
6. Die Fa. Metallbau Schöttle GmbH aus Singen erhielt den Auftrag für die Verglasungsarbeiten zum Angebotspreis von 95.000,84 EUR.
7. Der Gemeinderat nahm die Vergabe der Klempnerarbeiten an die Fa. Ganter aus Dunningen zum Preis von 9.149,91 EUR sowie die Vergabe der
Gerüstarbeiten an die Fa. Gerüstbau Kopp aus Aichhalden zum Preis von 22.462,68 EUR zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stimmte dem Sanierungsfahrplan zu und beschloss, die Aufnahme folgende Maßnahmen in den kommenden Haushalten einzuschließen:
1. Ausschreibungsbeschluss für die Heizungsoptimierung der Grundschule und Vergabe der Ingenieurleistungen an Hausconsult aus Simmersfeld zu einem vorläufigen Preis von ca. 18.750 EUR brutto
2. Vergabe eines Ingenieurvertrags an Hausconsult aus Simmersfeld für die Erneuerung der Heizungstechnik in der Heizzentrale zu einem vorläufigen Preis von ca. 55.000 EUR brutto
Die beiliegenden Abrechnungen der genannten Baumaßnahmen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Zuwendungen mit unterzeichnetem Vertrag vom 01.04./25.05.2025 zwischen Alterric Deutschland GmbH und der Gemeinde Dunningen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG wurden jährlich für die vereinbarte Laufzeit von 20 Jahren (frühestens ab 01.01.2027) angenommen.
Die Spende in Höhe von insgesamt 1.274,20 EUR wurde angenommen.
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Dem Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Flst. Nr. 4379 in Seedorf wurde unter Voraussetzung der Zulassungskriterien nach § 35 Abs. 1 BauGB entsprechend zugestimmt.
Die Bauherrschaft plant einen Neubau mit einer Grundfläche von 25,10 m x 12,10 m und einem flach geneigten Satteldach.
Dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flst. Nr. 39/2, Sulgener Straße 17 in Seedorf, wurde zugestimmt. Auch eine
Befreiung/Ausnahmeentscheidung nach § 31 Abs. 2 BauGB sowie § 23 Abs. 5 BauNVO wurde für die geplanten Stellplätze außerhalb der Baugrenze erteilt.
Die Bauherrschaft plant den Abbruch des Bestandsgebäudes und einen anschließenden Neubau mit fünf Wohneinheiten. Das Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem steil geneigten Satteldach misst eine Grundfläche von 9,41 m x 12,36 m. Es sind fünf offene Stellplätze geplant (eine pro Wohnung).
Dem Bauantrag zum Neubau einer Maschinen- und Wartungshalle auf dem Flst. Nr. 4434/1 und 4434, Unterbergenweg 66 in Seedorf, wurde zugestimmt.
Die Bauherrschaft plant den Neubau für den privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb. Die Halle misst eine Grundfläche von 12 m x 16,20 m und ist mit einem flach geneigten Satteldach ausgestattet (Traufhöhe 6,69 m).
Der Gemeinderat nahm im Hinblick auf die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung des Carports im Südosten (Öffentliche Sitzung vom 07.07.2025) die nun vorgelegte Änderungsplanung zur Kenntnis.
Anstatt des Carports ist nun ein weiterer Stellplatz entlang der nördlichen Grundstücksgrenze geplant.
Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. Nr. 3406, Brunnenäckerstraße 18 in Dunningen, wurde zugestimmt, mit Ausnahme der geplanten Terrasse und Pools außerhalb der Baugrenze.
Für den geplanten Doppelcarport teilweise außerhalb des Baufensters wurde eine ausnahmsweise Zulassung nach § 31 Abs. 1 BauGB erteilt.
Die Bauherrschaft plant einen Neubau mit zwei Vollgeschossen und einem flach geneigten Satteldach mit einer Grundfläche von 10,65 m x 8,68 m sowie einem Doppelcarport.
Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. Nr. 3406/18, Brunnenäckerstraße 21 in Dunningen, wurde zugestimmt.
Statt des geplanten Baumstandorts wurde einer Kompensationspflanzung zugestimmt. Ebenso wurde einer Ausnahmeentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO für den geplanten Stellplatz und der Wärmepumpe außerhalb der Baugrenze zugestimmt.
Die Bauherrschaft plant einen Neubau mit zwei Vollgeschossen und einem flach geneigten Satteldach mit einer Grundfläche von 8,48 m x 9,58 m. Auch sind ein Carport und ein offener Stellplatz geplant.
Dem Bauantrag zum Neubau eines Carports (3,62 m x 9 m) auf dem Flst. Nr. 4913/8, Finkenstraße 3 in Dunningen, wurde verbunden mit der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der festgesetzten Baulinie zugestimmt.
Der notwendigen Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit der Dachterrasse wurde nicht zugestimmt. Einer ausnahmsweisen Zulassung der Garage außerhalb der Baugrenze sowie der Unterschreibung des erforderlichen Stauraumes vor der Garage wurde nach § 31 Abs. 1+2 BauGB zugestimmt.