Aus den Rathäusern

Sitzung der Jagdgenossenschaft am Montag, 14.4.2025 um 19.00 Uhr

Am Montag, 14. April 2025 findet um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathausstraße 1, Ortsteil Brettach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Langenbrettach...

Am

Montag, 14. April 2025 findet um 19.00 Uhr

im Rathaus, Rathausstraße 1, Ortsteil Brettach

eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Langenbrettach statt.

Zur Ermittlung der jeweiligen Grundstückseigentümer mit den daraus resultierenden Flächen- und Stimmrechtsanteilen sind wir bereits ab 18.30 Uhr für Sie da.

Wir möchten Sie aber bitten, sich bei uns vorab schon anzumelden – gerne schriftlich, telefonisch oder per E-Mail (Rathaus Langenbrettach, Claudia Smolka, 07139/9306-34, claudia.smolka@langenbrettach.de).

Aufgrund der sehr hohen Kosten für die Erstellung des Jagdkatasters durch ein Ingenieurbüro haben wir uns dazu entschlossen, die nötigen Flächenanteile aus dem vorhandenen EDV-Programm selbst zu ermitteln. Dies ist zeitaufwendiger.

Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Langenbrettach gehören (Jagdgenossen). Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und dürfen an der Sitzung der Jagdgenossenschaft nicht teilnehmen. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.

Tagesordnung

  1. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  2. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretender Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  3. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
  4. Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
  5. Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
  6. Änderung der Satzung für die Jagdgenossenschaft Langenbrettach in Bezug auf die Neuverpachtung in 3 Jahren
  7. Verschiedenes

Die Jagdgenossenschaft ist stets beschlussfähig. Eine Mindestanzahl von Anwesenden ist nicht vorgeschrieben. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Eigentümergemeinschaften sind entsprechende Vollmachten vorzuweisen.

Neue Jagdverpachtungen stehen 2025 nicht an. Die Jagdbezirke sind bis 31.3.2028 verpachtet.

2018 trat die Jagdgenossenschaft Langenbrettach letztmalig zusammen.

Langenbrettach, 20.3.2025

gez. Natter, Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Langenbrettach
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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