In der Sitzung des Gemeinderates wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Erlass einer Hebesatzsatzung ab dem 1.1.2025
- Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B
1. Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) in Anlage 1, welche ab 1.1.2025 gilt, wird beschlossen.
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem Jahr 2025 von 370 v.H. auf 400 v.H. erhöht.
- Änderung des Feststellungsbeschlusses
- Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Landratsamtes
1. Entsprechend der Genehmigung des Landratsamtes beschließt der Gemeinderat die Änderung des Feststellungsbeschlusses
- zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke der Stadt Hechingen für das Jahr 2024 dahingehend, dass bei der Ziffer 3 „Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen“ der bisherige Betrag in Höhe von 2.872.000 EUR abgeändert wird in den Betrag von 2.598.000 EUR und bei der Ziffer 2 „Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von“ -150.000 Euro auf -424.000 Euro geändert wird.
- zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Entsorgung der Stadt Hechingen für das Jahr 2024 dahingehend, dass bei der Ziffer 3 „Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen“ der bisherige Betrag in Höhe von 3.150.000 EUR abgeändert wird in den Betrag von 2.322.000 EUR und bei der Ziffer 2 „Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von“ 0 auf -828.000 Euro geändert wird.
- zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Betriebshof der Stadt Hechingen für das Jahr 2024 dahingehend, dass bei der Ziffer 3 „Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen“ der bisherige Betrag in Höhe von 189.000 EUR abgeändert wird in den Betrag von 132.000 EUR und bei der Ziffer 2 „Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von“ 0 auf -57.000 Euro geändert wird.
2. Der Verfügung des Landratsamtes Zollernalbkreis Az. 54– Voj – 902.41 vom 4.7.2024 wird beigetreten.
Die Satzung zur Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (Anlage 1) wird beschlossen. Die bisherige Satzung vom 3.5.2018 tritt außer Kraft.
- Vorstellung Zwischenbericht und Entwurf (4. Runde)
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB
- Dem Zwischenbericht und Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Hechingen in der Fassung vom August 2024 wird zugestimmt.
- Der Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms, festzulegen und umzusetzen, wird zugestimmt.
- Mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom August 2024 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.
Straßenkreuzungspunkt K7107/L410, Hechingen; Neubau eines Kreisverkehrs
- Grundsatzbeschluss und Kostenbeteiligung
1. Die Vorentwurfsplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, den Umbau des Straßenkreuzungspunktes K7107/L410 zu einem Kreisverkehr durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Durchführungsvereinbarung unter Beachtung der Straßen-Kreuzungsrichtlinien (StraKR) mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Landratsamt Zollernalbkreis abzuschließen. Das Landratsamt Zollernalbkreis ist federführender Projektträger.
3. Einer Kostenbeteiligung entsprechend des dargestellten Finanzmittelbedarfs wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für die Folgejahre werden entsprechend eingeplant. Die jeweils erforderlichen Finanzmittel sind nachfolgend in der Drucksache dargestellt.
4. Es wird zugestimmt, dass durch das Landratsamt Zollernalbkreis konkretisierte Anträge auf Fördermittel entsprechend dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gestellt werden.
1. Aus Sicherheitsgründen wird einer außerplanmäßigen Ausgabe bis zu maximal 200.000,-- € zum schnellstmöglichen Abbruch des Gebäudes Schulstraße 6 in Hechingen zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt durch das Sachgebiet Hochbau/Tiefbau/Gebäudeunterhalt (SG H/T/G) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vergabevorschriften den Auftrag zum Abbruch zu vergeben und diesen zeitnah auszuführen mit nachfolgend sachgerechter Herrichtung des Grundstücks, vorzugsweise verbunden mit der Möglichkeit des vorübergehenden provisorischen Parkens im vorderen Grundstücksbereich zur Schulstraße hin.
3. Der hier genehmigte und beschlossene Kostenrahmen ist nach Möglichkeit zu unterschreiten, sollten sich widererwartend für den Abbruch höhere Kosten abzeichnen, ist der Vorgang erneut aufzugreifen.
4. Seitens der Verwaltung ist durch das Sachgebiet Liegenschaften/Grundstücke (SG L/G) im Laufe des Jahres 2025 in geeigneter Weise eine Vermarktung des Grundstücks anzugehen mit dem Ziel, das Grundstück einem Verkauf mit anschließender innenstadtgerechter Wohnbebauung in baurechtskonformer Weise verbunden mit einer üblichen Bauverpflichtung zuzuführen.
Der Annahme und Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden wird zugestimmt.