Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderates am 14. Oktober 2024

TOP 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Bürgermeister Timo Wangler informiert darüber, dass das Ratsgremium in seiner nichtöffentlichen...

TOP 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Timo Wangler informiert darüber, dass das Ratsgremium in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16. September 2024 der übertariflichen Eingruppierung einer Mitarbeiterin zugestimmt habe. Des Weiteren sei über die Ablösung einer Umweltauflage des Regierungspräsidiums durch die Gemeinde zugunsten eines Unternehmens gegen Zahlung einer Entschädigung Beschluss gefasst worden.

TOP 2: Anfragen der Sitzungsbesucher

Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 3: Änderung der Schulbezirksgrenze

Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer erläutert, dass insbesondere auch durch die Zuzüge im Neubaugebiet Fünfvierteläcker die Einschulungszahlen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen seien. Im Schuljahr 2024/2025 habe diese Entwicklung zur Folge gehabt, dass – anstatt der ursprünglich für die Neurottschule vorgesehenen durchgehenden Zweizügigkeit – dort 3 Eingangsklassen gebildet werden mussten. Im Ausnahmefall und nach Abstimmung mit dem Schulamt Mannheim sei dies einmalig möglich gewesen. Schon aufgrund der räumlich begrenzten Kapazitäten müsse jedoch einer nochmaligen Dreizügigkeit in den Eingangsklassen an der Neurottschule entgegengewirkt werden.

Zur Steuerung der Schülerströme könne der Schulträger in einem solchen Fall auf die Neufestlegung der Schulbezirke zurückgreifen. Die Einteilung der Schulbezirke sei nach Schulgesetz Baden-Württemberg Aufgabe des Schulträgers. Ungeachtet der originären Zuständigkeit der Kommune erfolge die Anpassung aber natürlich jeweils in Abstimmung mit den beiden örtlichen Schulen. Entsprechend den vorliegenden Meldedaten sowie nach Rücksprache mit den beiden Rektorinnen der örtlichen Schulen belaufe sich die Zahl der im Schuljahr 2025/2026 neu einzuschulenden Kinder nach derzeitigem Stand auf insgesamt 134. Hierin eingerechnet seien sowohl die einzuschulenden Kinder laut Melderegister als auch zurückgestellte Kinder aus Vorjahren. Hinzu kommen noch eventuelle Wiederholer oder aber auch noch zuziehende Kinder. Den Verlauf der neuen Schulbezirksgrenze für das Schuljahr 2025/2026 zugrunde legend, würden sich die insgesamt 134 Erstklässler wie folgt verteilen: Schulbezirk 1 (Alte Schule): 94 Schulanfänger, Schulbezirk 2 (Neurottschule): 40 Schulanfänger. Es könnten demnach in der Alten Schule vier und in der Neurottschule zwei erste Klassen gebildet werden. Die Klassengrößen würden dabei zwischen 20 bis 24 Schülerinnen und Schüler betragen, was eine deutliche Entspannung zu den zurückliegenden Klassengrößen nahe des Klassenteilers bedeutet.

Wenngleich die geplante Verlagerung der Schulbezirksgrenze der Alten Schule in unmittelbarer Nachbarschaft zur Neurottschule für die dort wohnenden Eltern auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar erscheint, sei dies die einzig verbleibende Lösung zur adäquaten Nutzung der vorhandenen Raumkapazitäten an den jeweiligen Schulen sowie zur Sicherung angemessener Klassengrößen.

Die Schulkonferenzen beider Schulen seien, wie auch zurückliegend, zur geplanten Anpassung der Schulbezirksgrenze gehört worden. Die diesbezüglichen Rückmeldungen stehen noch aus.

Gemeinderat Michael Impertro (CDU) lobt die für die Anpassung der Schulbezirksgrenze zugrunde gelegte detaillierte Betrachtung der Schülerzahlen. Die Anpassung der Schulbezirksgrenze könne für jene Familien, deren Zuhause westlich direkt an die Mannheimer Straße grenzt, einige Härtefälle mit sich bringen, aber durch die begrenzte räumliche Kapazität der Neurottschule sei eine Verschiebung der Schulbezirksgrenze unumgänglich.

Hauptamtsleiter Knörzer hebt hervor, dass es für Härtefälle auch weiterhin die Möglichkeit eines Schulbezirkswechsels gebe.

Gemeinderätin Sandra Reiff (SPD) merkt an, dass die Verteilung der Erstklässler in diesem Schuljahr wenig zufriedenstellend gewesen sei. In der Alten Schule sei die Klassengröße knapp unter 30 gewesen, in der Neurottschule bei ca. 20. Die Gemeinde müsse daher reagieren, um eine fairere Verteilung zu erreichen. Die Verschiebung der Schulbezirksgrenze sei daher richtig, auch im Hinblick auf die Planungssicherheit für die Schulen, damit zwei Klassen in der Neurottschule und vier Klassen in der Alten Schule gebildet werden können.

Gemeinderat Heino Völker (FWV) findet die durch die Anpassung der Schulbezirksgrenze erzielte Schülerverteilung gut und vernünftig. Ein Ort in der Größe von Ketsch dürfe sich glücklich schätzen, zwei Grundschulen zu haben. Das sei in anderen Orten dieser Größe oftmals nicht der Fall.

Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) kann nachvollziehen, dass es ärgerlich sein könne, wenn man in der Nähe der Neurottschule wohnt und das Kind bis zur Alten Schule laufen muss. Wichtig sei daher die Kooperation mit den Kindergärten, damit die Kinder rechtzeitig darauf vorbereitet und sichere Schulwege geplant werden können. Die Anpassung der Schulbezirksgrenze sei notwendig, um die Klassengrößen überschaubar zu halten.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) kommt auf die Problematik bei Geschwisterkindern zu sprechen, die in dieselbe Schule gehen wollen. Hier sei mit Beschwerden seitens der Eltern zu rechnen und es gelte dann, individuelle Lösungen zu finden.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) hebt hervor, dass die Schüler bestmöglich betreut werden sollen. Kleine Klassengrößen seien daher auch im Sinne der Eltern. Um dies zu erreichen, müsse die Schulbezirksgrenze angepasst werden, auch wenn sich dadurch für manche Schüler, die in Sichtweite der Neurottschule wohnen, längere Schulwege bis zur Alten Schule ergeben.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Die Schulbezirke werden ab dem Schuljahr 2025/2026 entsprechend dem Schulbezirksplan festgelegt. Die Trennstraßen Schwetzinger Straße, Mannheimer Straße sowie Spießstraße zählen zum Schulbezirk 1 (Alte Schule).

TOP 4: Eigenbetrieb Wasserwerk/Ketsch; Aufnahme eines Darlehens

Kämmerer Gerd Pfister teilt mit, dass in der Wirtschaftsplanung 2023 und 2024 für die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen des Betriebes Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 551.500 Euro vorgesehen worden seien. Diese Kreditaufnahmen seien von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt worden. Zur Nachfinanzierung der Investitionen im Jahr 2023 in Höhe von tatsächlich 182.000 Euro sowie zur Finanzierung der laufenden Baumaßnahme Enderlestraße bestehe derzeit bis zum Jahresende voraussichtlich ein Deckungsbedarf von 450.000 Euro. Das Darlehen soll eine Laufzeit von 30 Jahren haben, mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Der Gemeinderat beauftrage die Betriebsleitung, die Konditionen einzuholen, damit das Darlehen bis Ende des Jahres aufgenommen werden kann.

Gemeinderat Michael Rößler (SPD) stimmt den Tagesordnungspunkten 4 bis 8 zu. Die Gebührenerhöhung von rund 20 Prozent im Wasserbereich erscheine relativ hoch, relativiere sich aber auf ca. 3 Prozent bei der Berechnung auf sieben Jahre. Eine Gebührenerhöhung im Abwasserbereich von ca. 13 Prozent und eine Reduzierung von 2 Prozent im Niederschlagswasserbereich in zwei Jahren seien im Hinblick auf die immens angestiegenen Kosten nachvollziehbar.

Gemeinderat Tarek Rihawi (FWV) stimmt den Tagesordnungspunkten 4 bis 6 zu.

Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass beim Eigenbetrieb Wasserwerk Instandhaltung und Sanierung sowie Investitionen in angemessenem Rahmen wichtige Faktoren seien.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) möchte wissen, ob in den Kalkulationen mögliche weitere Ausgaben, die sich aus der Baumaßnahme Enderlestraße noch ergeben können, abgedeckt seien.

Bürgermeister Wangler antwortet, dass es hier bei der Enderlestraße nur um den Anteil der Wasserversorgung gehe, was ca. 20 Prozent der Gesamtbaumaßnahme ausmache. Das Darlehen decke jedoch nicht nur die Enderlestraße 2024 ab, sondern auch Investitionen aus dem vergangenen Jahr.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme eines Darlehens für den Wasserbetrieb in Höhe von 450.000 Euro zu den genannten Konditionen zu. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, das Darlehen aufzunehmen.

TOP 5: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Eigenbetriebsrechnung des Wasserversorgungsbetriebes

Kämmerer Pfister informiert darüber, dass das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Verlust von 143.423,18 Euro abschließe. Im Jahr 2022 sei ein Gewinn von 62.233,88 Euro erwirtschaftet worden. An den Gemeindehaushalt habe daher 2023 keine Konzessionsabgabe abgeführt werden können. Der Jahresfehlbetrag werde mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. Die Eigenkapitalausstattung liege noch relativ gut bei 38,90 Prozent.

Die Ursachen dieses Ergebnisses seien unter anderem darin begründet, dass die abgesetzte Frischwassermenge deutlich unter dem Vorjahresergebnis liegt. Des Weiteren sei ein enormer Anstieg der Unterhaltungsausgaben für das Wasserversorgungsnetz zu verzeichnen. Gegenüber dem Ansatz von 248.000 Euro haben sich die Aufwände mehr als verdoppelt, auf rund 513.000 Euro. Ursache hierfür seien notwendige Instandsetzungen von Wasserleitungen und Absperrschiebern im Netz gewesen.

Der Jahresabschluss der Wasserversorgung sei in der Finanzausschusssitzung am 7. Oktober 2024 vorberaten worden.

Gemeinderat Christian Herm (CDU) unterstreicht, dass es wichtig sei, dass die Gemeinde über ein zukunftssicheres Wassernetz verfügt, das gewartet und ausgebaut wird.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich, ob der Jahresabschluss öffentlich bekannt gemacht werde.

Bürgermeister Wangler bestätigt, dass der Feststellungsbeschluss in den Ortsnachrichten veröffentlicht werde. Des Weiteren seien die Unterlagen online im Ratsinformationssystem für die Bevölkerung zugänglich. Zudem werde der Jahresabschluss mit Lagebericht 2023 eine Woche lang im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) möchte wissen, ob beim Wasserversorgungsbetrieb für das Jahr 2024 mit ähnlichen Verlust-Prognosen und einer weiteren Preiserhöhung zu rechnen sei.

Bürgermeister Wangler erläutert, dass bei der Wasserversorgung nur einmal gegen Jahresende der Verbrauch abgelesen werde, Verbrauchszahlen werden monatlich abgerechnet. Verluste und Gewinne werden immer wieder in die Kalkulation eingestellt.

Kämmerer Pfister ergänzt, dass bereits absehbar sei, wie viel Wasser gekauft wurde. Die Zahlen für 2024 stimmen leider nicht optimistisch, da die Bezugsmengen niedriger seien. Insofern sei es durchaus möglich, dass auch das Jahr 2024 mit einem Verlust abschließe.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) stimmt den Tagesordnungspunkten 5 bis 8 zu. Bei Jahresabschlüssen mit Verlusten sei man gezwungen, die Gebühren rechtzeitig anzupassen, damit sich die beiden Eigenbetriebe weiterhin selbst tragen.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2023 des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Ketsch fest. Der Jahresverlust in Höhe von 143.423,18 Euro wird aus dem Gewinnvortrag getilgt. Die Betriebsleitung wird entlastet.

TOP 6: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Eigenbetriebsrechnung des Abwasserbetriebes

Kämmerer Pfister legt dar, dass das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem eigenbetriebsrechtlichen Gewinn in Höhe von 230.049.04 Euro abschließe. Im Vorjahr sei ein Gewinn von 159.787,65 Euro erwirtschaftet worden. Der Gewinn werde auf neue Rechnung vorgetragen.

Beim Niederschlagswasser ergebe sich für das Jahr 2023 eine Überdeckung von 23.921,48 Euro, die in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 ausgeglichen werden soll. Die Unterdeckung von 101.468,37 Euro beim Schmutzwasser werde für die Kalkulation des Jahres 2025 zum Ausgleich vorgesehen.

Auch beim Abwasserbetrieb sei ein deutlicher Rückgang der verkauften Abwassermenge zu verzeichnen und auch hier gebe es erhebliche Steigerungen auf der Ausgabenseite: Die Umlage an den Zweckverband für das Klärwerk sowie die Unterhaltungsaufwendungen für das Kanalnetz haben deutlich über dem Planansatz gelegen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liege bei 142.225 Euro. Die Vermögensplanabrechnung ergebe für das Jahr 2023 einen Finanzierungsüberhang in Höhe von 18.351 Euro. Dadurch verringere sich die bilanzielle Finanzierungslücke zum 31. Dezember 2023 auf -23.798 Euro.

Der Jahresabschluss des Abwasserbetriebes sei in der Finanzausschusssitzung am 7. Oktober 2024 vorberaten worden.

Gemeinderat Christian Herm (CDU) stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Für Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) ist es nicht verständlich, warum der Gewinn beim Abwasserbetrieb nicht mit dem Verlust beim Wasserversorgungsbetrieb verrechnet werden kann.

Bürgermeister Wangler erläutert, dass die Betriebe für das Abwasser und das Wasser zwei getrennte Eigenbetriebe seien. Daher müsse getrennt voneinander gerechnet werden.

Gemeinderat Heino Völker (FWV) fragt, ob es rechtliche Möglichkeiten gäbe, dass der eine Eigenbetrieb dem anderen einen Kredit gibt.

Kämmerer Pfister hebt hervor, dass dies in der Praxis kein Modell sei. Vorstellbar sei es nur, wenn einer der Betriebe über viel Liquidität verfügen würde. Solche großen Überschüsse seien bei den Eigenbetrieben der Gemeinde jedoch nicht vorhanden.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2023 des Abwasserbetriebes der Gemeinde Ketsch fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 230.049,04 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die gebührenrechtliche Überdeckung beim Niederschlagswasser von 23.921,48 Euro ist in der Kalkulation für das Jahr 2026 auszugleichen. Die Unterdeckung beim Schmutzwasser in Höhe von 101.468,37 Euro ist in der Kalkulation für das Jahr 2025 zu berücksichtigen. Die Betriebsleitung wird entlastet.

TOP 7: Änderung der Abwassersatzung

Kämmerer Pfister macht deutlich, dass die Kalkulation für das Jahr 2025 einen Änderungsbedarf bei den Abwassergebühren anzeige. Die Niederschlagswassergebühr müsse gesenkt und die Schmutzwassergebühr erhöht werden, um volle Kostendeckung zu erreichen. Es werde vorgeschlagen, die Abwasserbeseitigung wie bisher kostendeckend zu führen, wobei Verluste aus Vorjahren zu 100 Prozent ausgeglichen werden sollen. Die Kostensteigerungen bei der Schmutzwassergebühr resultieren fast ausschließlich aus der Umlageerhöhung für das Klärwerk. Die Umlage steige von rund 1,7 Millionen Euro im Jahr 2024 auf rund 2 Millionen Euro im Jahr 2025.

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss habe den Sachverhalt am 7. Oktober 2024 vorberaten.

Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) stimmt den Tagesordnungspunkten 7 und 8 zu. Die Betriebe Abwasser und Wasserversorgung arbeiten nach wie vor wirtschaftlich und dies solle auch so bleiben. Die gestiegenen Kosten seien durch die Gebührenzahler auszugleichen, daher seien Gebührenanpassungen erforderlich.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) stimmt den Tagesordnungspunkten 7 und 8 zu.

Gemeinderat Jürgen Stang (FWV) stimmt den Tagesordnungspunkten 7 und 8 zu und unterstreicht, dass eine Gebührenerhöhung unumgänglich sei.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) stimmt den Tagesordnungspunkten 7 und 8 zu.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

1. Die Gemeinde Ketsch erhebt weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“.

2. Grundlage für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Ausführungen in der Gebührenkalkulation. Den darin vorgeschlagenen Berechnungsgrundlagen und -arten wird zugestimmt.

3. Weiterhin wird den Schätzungen und Prognosen der Kalkulation Zustimmung erteilt.

4. Durch die Abrundung der Gebühren auf 2 Stellen hinter dem Komma wird auf die Gebührenanteile ab der dritten Nachkommastelle nicht verzichtet. Die Abwasserbeseitigung wird weiterhin kostendeckend geführt.

5. Dem Ausgleich der Kostenüberdeckungen und -unterdeckungen der Schmutzwasserbeseitigung wird gemäß der Kalkulation zugestimmt.

6. Dem Ausgleich der Kostenüberdeckungen der Niederschlagswasserbeseitigung wird gemäß der Kalkulation zugestimmt.

7. Die Abwassergebühren werden ab 1. Januar 2025 wie folgt festgesetzt: Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,85 Euro/cbm, die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,40 Euro/qm.

8. Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus die im Entwurf beiliegende 5. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung.

TOP 8: Änderung der Wasserversorgungssatzung

Kämmerer Pfister berichtet, dass der Eigenbetrieb Wasserwerk Ketsch das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Verlust abgeschlossen habe. Um den Betrieb dauerhaft aus der Verlustzone zu holen und die Versorgung mit Wasser nachhaltig sicherzustellen, müsse die Wasserverbrauchsgebühr von derzeit 1,15 Euro/m³ angehoben werden. Nach der Kalkulation ergebe sich ein Erhöhungsbedarf von 0,25 Euro/m³.

Die Gebühr für die Gartenwasserzähler zur Ermittlung der nicht ins Kanalnetz eingeleiteten Abwassermenge werde auf monatlich 2,00 Euro erhöht. Die letzte Gebührenerhöhung sei zum 1. Januar 2017 von seinerzeit 1,00 Euro auf 1,15 Euro vorgenommen worden.

Die Gebührenanpassung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss habe den Sachverhalt am 7. Oktober 2024 vorberaten.

Gemeinderat Michael Rößler (SPD) erkundigt sich, wie die Niederschlagsmenge berechnet werde.

Bürgermeister Wangler erklärt, dass die Berechnung auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsmaßstäben erfolge.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf beiliegende 5. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.

TOP 9: Antrag der AfD-Fraktion „Neue Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral justieren“

Bürgermeister Wangler teilt mit, dass die AfD-Fraktion mit Schreiben vom 16. September 2024 beantragt habe, den Tagesordnungspunkt "Neue Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral justieren" auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen – wobei Punkt 2 des Antrags noch kurzfristig am 11. Oktober 2024 abgeändert worden sei.

Gemeinderat Thorsten Naujoks (AfD) erläutert die Inhalte des Antrags und merkt zunächst an, dass sich die AfD dafür einsetze, die Grundsteuer generell abzuschaffen.

Die Gemeinde Ketsch soll für die Menschen zukunftssicher werden. Die Belastung durch die kommunale Grundsteuer dürfe nicht weiter steigen. Die Angst bei Haus- und Wohnungsbesitzern sei groß, durch die neue Grundsteuerreform ab 2025 eine weitaus höhere Grundsteuer bezahlen zu müssen.

Die AfD-Fraktion stelle daher folgende zwei Beschlussanträge:

1. „Die Gemeinde wird die Hebesätze der Grundsteuer so senken, dass in der Summe das neue Grundsteueraufkommen ab 2025 gemäß der Vorgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) neutral bleibt und zu keiner Steuererhöhung in der Summe führt.“

2. „Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, bei der Änderung der Hebesätze darauf zu achten, dass soziale Härten und enteignungsgleiche Eingriffe (wie eine Erhöhung der Grundsteuer um mehrere hundert Prozent) ausgeschlossen sind. Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, die Sozialverträglichkeit der Gesetzgebung im Bereich der Grundsteuer zu gewährleisten.“

Mit dem Vorschlag der Gemeinde zur Hebesatzsatzung in TOP 10 sei die AfD-Fraktion nicht einverstanden, macht Gemeinderat Naujoks deutlich. Die AfD verweise auf das Transparenzregister des Landes zur Anpassung der Hebesätze. Dort sei ein Hebesatz von 170 bis 188 von Hundert vorgeschlagen, wobei die AfD-Fraktion nur einem maximalen Hebesatz von 170 v.H. zustimmen würde.

Bürgermeister Wangler legt dar, dass die Verwaltung auf Basis des AfD-Antrags die Steuereinnahmen als Simulation berechnet habe: Bei Zustimmung zum Antrag würde die Gemeinde auf 1,9 Millionen Euro verzichten müssen. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage könne sich die Gemeinde keine Mindereinnahmen leisten, daher sei der Antrag keine Option. Die Verwaltung bleibe bei ihrem Vorschlag, dass die Festsetzung der Hebesätze zum 1. Januar 2025 aufkommensneutral erfolgen soll – mit einem gewissen Puffer bei einem Hebesatz von 190 von Hundert.

Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) betont, dass die CDU-Fraktion weder Punkt 1 noch Punkt 2 des Antrags zustimmen werde. Beim Hebesatz müsse man einen Puffer einplanen, um Mindereinnahmen zu verhindern. Daher sei ein Hebesatz von 190 v.H. sinnvoll. Der Aufforderung der AfD in Punkt 2 würde die Steuereinnahmen in hohem Ausmaß reduzieren. Die angefügte Forderung an die Landesregierung gehöre nicht in das Ratsgremium.

Gemeinderat Tarek Badr (SPD) hebt hervor, dass die SPD-Fraktion den Antrag der AfD aus drei Gründen ablehnen werde. Im Rat bestehe Konsens darüber, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt wird. Dies bedeute: keine Mehreinnahmen, aber auch keine Mindereinnahmen – wie faktisch durch Punkt 2 des Antrags bedingt. Des Weiteren gebe es rechtliche Gründe, den Antrag abzulehnen: Die Grundsteuerreform gehe auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien für verfassungswidrig erklärt hat, da zugrunde liegende Einheitswerte seit über 50 Jahren nicht mehr angepasst wurden. Dies habe, so das Verfassungsgericht, zu einer gravierenden Ungleichbehandlung der Immobilienbesitzer geführt. Dem Gesetzgeber sei aufgegeben worden, eine Neuregelung zu schaffen. Dies sei nun mit der Reform der Fall. Würde man dem Antrag der AfD folgen, würde man das Urteil des Verfassungsgerichtes auf den Kopf stellen, weil man gerade jene Eigentümer, die 50 Jahre lang zu wenig bezahlt haben, noch entlasten würde. Als dritten Grund für die Ablehnung des Antrags nennt Gemeinderat Badr das Verfassungsrecht und erinnert an Artikel 14 des Grundgesetzes – „Eigentum verpflichtet“. Das Grundgesetz schreibe die Sozialbindung des Eigentums fest. Derjenige, der mehr hat, solle demnach auch mehr zum Gemeinwohl beitragen. Zusammenfassend hält Gemeinderat Badr fest, dass die SPD-Fraktion der Meinung sei, dass der Antrag der AfD widersprüchlich, rechtswidrig und sozial ungerecht ist.

Gemeinderat Heino Völker (FWV) kritisiert, dass der Antrag der AfD nicht logisch sei. Aufkommensneutralität bei gleichzeitiger Einführung einer wie auch immer gearteten sozialen Komponente sei ein Widerspruch in sich. Auch sei nicht nachvollziehbar, dass es sich bei der Änderung der Hebesätze um enteignungsgleiche Eingriffe handelt. Die Erhebung der Grundsteuer liege in der Hand der Kommune und sei auch ein essentieller Teil der Gemeindefinanzen. Die von der Gemeinde angestrebte Aufkommensneutralität könne in keiner Weise als enteignungsgleich bezeichnet werden. Gemeinderat und Verwaltung haben die gesetzliche Pflicht, die Gemeindefinanzen so zu gestalten, dass man den Pflichtaufgaben nachkommen kann. Ein Antrag, der zu deutlichen Mindereinnahmen auffordert – ohne Vorschläge, wie die fehlenden Einnahmen kompensiert werden könnten – sei inakzeptabel. Die FWV-Fraktion lehne daher beide Punkte des AfD-Antrags ab.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) befürwortet die Grundsteuerreform und findet es gerecht, dass Eigentümer, die bereits seit vielen Jahren ein Grundstück besitzen, nun genauso viel bezahlen müssen wie Eigentümer, die erst kürzlich ein Grundstück gekauft haben. Alle müssen gleich behandelt werden und es sei gerecht, dass es bei der Grundsteuerreform Gewinner und Verlierer gebe. Die beiden Punkte des AfD-Antrags seien für die Grünen keine Option und werden daher abgelehnt.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) kann den im 1. Punkt formulierten Gedanken nachvollziehen, jedoch nicht in seiner Formulierung. Bei der Festsetzung des Hebesatzes sei ein Puffer erforderlich, um weiterhin bestehende kommunale Leistungen erbringen zu können. Punkt 2 des Antrags bewertet Gemeinderat Brocke als unfair für diejenigen, die in den letzten Jahren Grundstücke gekauft haben und bereits mehr Grundsteuer bezahlen mussten. Es sei wichtig, alle Eigentümer – unabhängig vom Zeitpunkt des Grundstückskaufs – gleich zu behandeln, was bisher nicht der Fall war und durch die Reform nun korrigiert werden soll. In Ketsch werde es Eigentümer geben, die eine starke Erhöhung hinnehmen müssen. Das sei bedauerlich, allerdings gebe es keine Alternativen. Grundsteuer und Gewerbesteuer seien die nennenswerten Steuern, mit denen die Gemeinde Einfluss auf ihre Finanzen nehmen kann. Durch die Einnahmen aus der Grundsteuer werden beispielsweise Straßen und das Kanalnetz, Kindergärten und Schulen unterhalten.

Gemeinderat Thorsten Naujoks (AfD) kritisiert die Parteipolitik bei den Stellungnahmen der Fraktionen und fragt, ob die von der Verwaltung simulierten Berechnungen dem Ratsgremium zur Verfügung gestellt werden können.

Bürgermeister Wangler unterstreicht, dass die AfD selbst gleich zu Beginn parteipolitische Aussagen getroffen habe. Die Berechnungen der Verwaltung könne man – nach datenschutzrechtlicher Bearbeitung – dem Gremium zukommen lassen.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) sieht das Grundproblem in der Linearität des Hebesatzes, den es nur in Baden-Württemberg gebe. Ohne eine kreative Abwägung anderer Größen bleibe der Hebesatz ungerecht.

Es ergehen folgende Beschlüsse:

Punkt 1 des AfD-Antrags „Neue Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral justieren“ – 1. „Die Gemeinde wird die Hebesätze der Grundsteuer so senken, dass in der Summe das neue Grundsteueraufkommen ab 2025 gemäß der Vorgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) neutral bleibt und zu keiner Steuererhöhung in der Summe führt“ – wird – bei drei Ja-Stimmen der AfD-Gemeinderäte Michael Staffeldt, Thorsten Naujoks und Klaus-Günther Voigtmann sowie einer Enthaltung von FDP-Gemeinderat Chris Brocke – mehrheitlich abgelehnt.

Punkt 2 des AfD-Antrags „Neue Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral justieren“ – 2. „Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, bei der Änderung der Hebesätze darauf zu achten, dass soziale Härten und enteignungsgleiche Eingriffe (wie eine Erhöhung der Grundsteuer um mehrere hundert Prozent) ausgeschlossen sind. Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, die Sozialverträglichkeit der Gesetzgebung im Bereich der Grundsteuer zu gewährleisten“ – wird – bei zwei Ja-Stimmen der AfD-Gemeinderäte Michael Staffeldt und Thorsten Naujoks sowie einer Enthaltung von AfD-Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann – mehrheitlich abgelehnt.

TOP 10: Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Kämmerer Pfister unterstreicht, dass durch das neue Landesgrundsteuergesetz vom 4. November 2020 die Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 stattfinde. Nach dem neuen Veranlagungsmodell werden die Grundsteuermessbeträge auf Grundlage der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert ermittelt. Dadurch ergeben sich in der Summe deutlich höhere Grundsteuermessbeträge als bei der vorhergehenden rechtlichen Regelung.

Damit das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in Höhe von rund 2.050.000 Euro wieder erreicht werden kann, müssen die Hebesätze angepasst werden. Dabei sei es im Rat politischer Konsens, dass die Festsetzung der Hebesätze zum 1. Januar 2025 aufkommensneutral erfolgen soll. Diese Aufkommensneutralität beziehe sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen der Gemeinde insgesamt und nicht auf den einzelnen Steuerpflichtigen. Auch wenn sich durch die Grundsteuerreform vor dem Hintergrund der Aufkommensneutralität das Steueraufkommen der Gemeinde nicht erhöht, werde es zu so genannten Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten kommen:

1. Verschiebung zugunsten von Gewerbegrundstücken zulasten von Wohngrundstücken.

2. Verschiebung zulasten unbebauter Grundstücke. Durch die Ermäßigung der Messzahl um 30 Prozent sei die Grundsteuer für bebaute Wohngrundstücke geringer als die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke.

3. Verschiebung zugunsten von Wohneinheiten zulasten von Einfamilienhäusern mit großem Grundstück.

Nach vorläufigen Auswertungen werde ca. die eine Hälfte der Grundstücke entlastet und die andere Hälfte belastet. Teilweise können diese Veränderungen zu deutlichen Unterschieden zum bisherigen Grundsteuerbetrag führen. Der errechnete Hebesatz bei der Grundsteuer B, bei dem Aufkommensneutralität zu erwarten sein wird, liege bei 190 v.H. Mit diesem Hebesatz werde auch einer gewissen Unsicherheit durch noch fehlende Veranlagungen und Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde Rechnung getragen. Der Hebesatz bei der Grundsteuer A bleibe bei 380 v.H., der Gewerbesteuerhebesatz bleibe auch unverändert bei 380 v.H.

Die Festsetzung der Steuerhebesätze sei in den letzten Jahrzehnten im Rahmen der Haushaltssatzung des jeweilig kommenden Haushaltsjahres erfolgt. Da in diesem Jahr mit einer verzögerten Beschlussfassung der Haushaltssatzung zu rechnen sei, weil wesentliche Vorgaben des Landes noch nicht vorliegen, werden die Hebesätze in einer separaten Hebesatzsatzung festgelegt. Diese Hebesätze gelten bis zum Beschluss einer Änderungssatzung weiter, längstens jedoch bis zur nächsten Hauptfeststellung 2027.

Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) erinnert daran, dass das Landesgesetz umgesetzt werden müsse. Die Aufkommensneutralität sei zu befürworten.

Gemeinderat Tarek Badr (SPD) stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Gemeinderat Heino Völker (FWV) kommt auf die noch nicht konkretisierten Vorgaben des Landes zu sprechen und möchte wissen, worum es sich hierbei handelt.

Kämmerer Pfister erläutert, dass man für die Aufstellung des Haushaltsplanes den Haushaltserlass des Landes mit den Orientierungsdaten für 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung benötige. Der Haushaltserlass sei noch nicht veröffentlicht worden. Daher können die Zuweisungen und Umlagen noch nicht berechnet werden.

Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/Die Grünen) vertritt die Meinung, dass die Grundsteuer schon lange hätte angepasst werden müssen. Es sei müßig, darüber zu diskutieren, ob das Modell gut oder schlecht ist. Auf jeden Fall sei es gerechter als bisher. Die aufkommensneutrale Festsetzung des Hebesatzes mit gewisser Sicherheit, dass es keine Mindereinnahmen geben wird, sei zu befürworten. Inwieweit künftige Anpassungen des Hebesatzes erforderlich sein werden, bleibe abzuwarten.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) lehnt den Beschlussvorschlag ab, weil er nur auf einem Parameter, nämlich der Grundstücksgröße, beruht und keine weiteren Parameter berücksichtige, wie es in anderen Bundesländern der Fall sei, um eine gewisse Gerechtigkeit zu erzielen.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) merkt an, dass der Gemeinderat an das geltende Recht gebunden sei. Das Gremium habe keine Möglichkeit, neue Gesetze zu erlassen. Die Vorgaben des Landes seien zu akzeptieren. Mit der vorgeschlagenen Hebesatzsatzung sei die am fairsten mögliche Lösung herausgeholt worden.

Es ergeht – bei drei Gegenstimmen der AfD-Gemeinderäte Michael Staffeldt, Thorsten Naujoks und Klaus-Günther Voigtmann – der mehrheitliche Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).

TOP 11: E-Carsharing-Angebot Firma Deer; Auftragsvergabe

Bauamtsleiter Marc Schneider hebt hervor, dass sich die Gemeinde Ketsch im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes dazu bekenne, einen Beitrag zur nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität zu leisten. Die Einführung eines E-Carsharing-Angebots im Gemeindegebiet schone Ressourcen und spare Kosten, gerade für Menschen, die das Auto nur wenig brauchen.

Nach Prüfung verschiedener Anbieter habe die Gemeindeverwaltung das Netzwerkangebot des Dienstleisters Deer als besonders nachhaltig und wirtschaftlich eingestuft. Im Vergleich zu anderen Carsharing-Anbietern biete Deer einige Vorteile für Ketsch: ein sehr gut ausgebautes Standort-Netz inklusive Flughäfen, moderne Fahrzeugflotte, ausschließlich Elektro-Fahrzeuge, 100 Prozent Ökostrom der Stadtwerke Calw sowie einfache, schnelle Buchungen und Reservierungen der Fahrzeuge.

Das Angebot von Deer enthalte die Bereitstellung von einem (oder nach Bedarf mehreren) elektrischen Fahrzeugen. Der zweite Ladesäulenpunkt stehe öffentlich zur Verfügung. Die Kosten für die Ladeinfrastruktur betragen 7.125 Euro brutto. Die Kosten für Tiefbau, Netzanschluss und Beschilderung werden nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber auf 8.000 Euro geschätzt. Nach der Beratung mit dem örtlichen Netzanbieter und Tiefbauer sei der günstigste Stellplatz am Marktplatz festzulegen. Für die Kommune fallen keine weiteren Betreiber- und Wartungskosten an.

Gemeinderat Pascal Sagerer (CDU) unterstreicht, dass Ketsch kein Carsharing benötige. Ein solches Angebot mache nur in größeren Städten Sinn. Die Kosten in Höhe von rund 15.000 Euro seien in Anbetracht der angespannten Haushaltslage zu hoch.

Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) überzeugt das Konzept. Es biete eine gute Gelegenheit, das Fahren mit einem E-Auto zu testen und auf unkompliziertem Wege ein Auto zu mieten. Zudem bekomme die Gemeinde eine weitere E-Ladestation.

Gemeinderat Kochendörfer fragt, ob für die Kommune definitiv keine weiteren Betreiber- und Wartungskosten anfallen.

Bürgermeister Wangler bestätigt dies.

Gemeinderat Frank Müller (FWV) findet das Carsharing-Angebot eine gute Sache und bittet darum, nach Abschluss der Tiefbauarbeiten eine Aufstellung der Gesamtkosten zu erhalten.

Bürgermeister Wangler sichert dies zu.

Auch Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/Die Grünen) befürwortet das Carsharing, das ein weiterer Baustein für die Mobilität zur Verkehrswende sei. Das vorgeschlagene Modell sei gut und gebe vielleicht einen Anstoß, die Anzahl der privaten Fahrzeuge zu reduzieren. Es bleibe zu hoffen, dass – wie in Oftersheim – nach und nach die Anzahl der zu mietenden Fahrzeuge erhöht werden kann.

Gemeinderat Michael Staffeldt (AfD) erkundigt sich, warum im Angebot 28.000 Euro ausgewiesen sind und die Gemeinde nur von rund 15.000 Euro Kosten ausgehe.

Bauamtsleiter Schneider erläutert, dass der Preis sich aufgrund der vier Kommunen, die im Angebot genannt sind, reduziere.

Gemeinderat Staffeldt möchte wissen, welche Vorteile die Gemeinde – außer den klimapolitischen – durch das Carsharing habe.

Bauamtsleiter Schneider erinnert daran, dass Carsharing auch im Klimaschutzkonzept der Gemeinde ein wichtiger Faktor sei. Zudem sei das Angebot auch für Nicht-Autobesitzer interessant, die dadurch kostengünstig und flexibel ein Fahrzeug mieten können.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) lobt das lukrative Angebot mit einer neuen E-Ladesäule an zentraler Stelle. Durch Carsharing könne die Mobilität in Ketsch verbessert werden, und dies in einem preislich guten Rahmen.

Gemeinderat Thorsten Naujoks (AfD) hat Bedenken im Hinblick auf die Ungleichbehandlung für Menschen, die keinen Führerschein haben. Daher sei das Angebot nur für einen begrenzten Teil der Ketscher Bevölkerung von Interesse. Der Nutzen für die Gemeinde sei gleich null, da nicht einmal für das Zur-Verfügung-Stellen des Parkplatzes Kosten berechnet werden. Die Ausgaben von rund 15.000 Euro seien daher bei der angespannten Haushaltslage in Frage zu stellen. Anstatt einen „Stromfresser“ anzuschaffen, sollte das Augenmerk mehr auf den öffentlichen Nahverkehr gerichtet werden.

Gemeinderat Naujoks fragt, ob sich Carsharing auf den CO2-Fußabdruck der Gemeinde auswirke.

Bürgermeister Wangler unterstreicht, dass Carsharing zur flexibleren Mobilität beitrage. Dadurch dass die Gemeinde eine weitere Ladestation bekommt, seien die Kosten eher als gering anzusehen. Das Angebot des Carsharing sei nicht in Konkurrenz zum Nahverkehr zu sehen, sondern als eine zusätzliche Option. Es sei wichtig für Ketsch, zumindest kleine Schritte in Sachen Verkehrswende zu machen.

Gemeinderat Pascal Sagerer (CDU) merkt an, dass es klimafreundlicher wäre, den Nahverkehr auszubauen.

Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/Die Grünen) und Gemeinderat Tarek Badr (SPD) betonen, dass es wichtig sei, Alternativen zu bieten und dass ein intelligenter Mobilitätsmix von Vorteil sei.

Es ergeht – bei sieben Gegenstimmen der CDU-Gemeinderäte Thomas Leiser, Michael Impertro, Christian Herm, Pascal Sagerer und Rainer Fuchs sowie der AfD-Gemeinderäte Thorsten Naujoks und Klaus-Günther Voigtmann – der mehrheitliche Beschluss:

Der Gestattungsvertrag mit dem E-Carsharing Anbieter Deer GmbH wird unterzeichnet und der Auftrag vergeben, die Deer-Carsharing-Dienstleistungen im Gemeindegebiet anzubieten. Kalkulatorische, einmalige Gesamtkosten: 15.125 Euro brutto. Auftragsgrundlage ist das Angebot von Deer vom 19. September 2024.

TOP 12: Berichte des Bürgermeisters

12.1. Kerwe

Bürgermeister Wangler informiert darüber, dass die „Ketscher Hewwlguggler“ am kommenden Wochenende wieder zur Kerwe im Rheinhallenfoyer und auf dem Vorplatz einladen. Die Organisatoren haben bereits fleißige Vorbereitungen getroffen, wofür Bürgermeister Wangler herzlich dankt. Nun hoffe man auf schönes Wetter, um gemeinsam feiern zu können.

12.2. Gedenkstunde zum Volkstrauertag

Bürgermeister Wangler kündigt an, dass am Samstag, 16. November – wie immer am Vorabend des Volkstrauertages – eine Gedenkstunde in der Trauerhalle stattfinde. Beginn sei um 17 Uhr. Bürgermeister Wangler lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, daran teilzunehmen.

12.3. Überwinterungshilfen für Igel

Bürgermeister Wangler teilt mit, dass die Gemeinde auch in diesem Herbst wieder an verschiedenen Stellen im Ortsgebiet Überwinterungshilfen für Igel aufgestellt habe. In der nächsten Amtsblatt-Ausgabe werde man darüber berichten.

TOP 13: Anfragen der Gemeinderäte

13.1. Anlegen von Rasengräbern

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, wann über die Anregung der Grünen für das Anlegen von Rasengräbern gesprochen werde.

Bürgermeister Wangler sichert zu, das Thema zeitnah zu behandeln.

13.2. Pflanzung des Klimabaumes

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, wann der gespendete Klimabaum gepflanzt werde.

Bürgermeister Wangler antwortet, dass hierfür noch ein Termin festgelegt werde.

13.3. Neues Hebewerk an der Hohwiese

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich, ob schon Angebote für das neue Hebewerk an der Hohwiese eingereicht worden seien.

Bürgermeister Wangler verneint.

13.4. Abgestellte blaue Tonne

Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) macht darauf aufmerksam, dass im Grünstreifen an der Ecke II.Rheinstraße / Brühler Straße bereits seit längerer Zeit eine blaue Tonne abgestellt sei.

Bürgermeister Wangler dankt für den Hinweis und sichert eine Prüfung zu.

13.5. Unschöner Anblick der Waben-Urnengräberwand auf dem Friedhof

Gemeinderat Jürgen Stang (FWV) bemängelt, dass bei der Waben-Urnengräberwand auf dem Friedhof bei einigen Urnengräbern die Ruhezeiten abgelaufen und die Waben danach einfach umgedreht worden seien. Dies sehe nicht schön aus.

Bürgermeister Wangler dankt für den Hinweis und sichert eine Prüfung zu.

13.6. Erstellen eines Notfallplans für Stromausfälle

Gemeinderat Thorsten Naujoks (AfD) fragt nach, ob die Option, einen separaten Notfallplan für Stromausfälle zu erstellen, bereits geprüft worden sei.

Hauptamtsleiter Knörzer bestätigt, dass die Verwaltung dieses Thema auf der Agenda habe und sich mit Nachbarkommunen, die einen solchen Notfallplan bereits initiiert haben, in Verbindung gesetzt habe, um sich auszutauschen und den Kostenrahmen einschätzen zu können.

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es über den Netzbetreiber MVV einen Notfallplan geben müsste.

Bürgermeister Wangler sichert zu, über das Thema zu informieren, sobald alle Informationen zusammengetragen und ausgewertet worden sind.

13.7. Kosten für die Dorfpride

Gemeinderat Thorsten Naujoks (AfD) bekräftigt nochmals die Bitte, dass die Gemeinde dem Gremium eine Übersicht über die Kosten für die Dorfpride zukommen lassen möge.

Bürgermeister Wangler sichert zu, die Übersicht nach Erhebung aller Daten zu übermitteln.

13.8. Schlecht einsehbarer Kreuzungsbereich Schillerstraße / Schwetzinger Straße

Gemeinderat Christian Herm (CDU) teilt mit, dass der Kreuzungsbereich Schillerstraße / Schwetzinger Straße schlecht einsehbar sei – insbesondere auch aufgrund von parkenden Fahrzeugen – und regt an, einen Verkehrsspiegel im Bereich der gegenüber liegenden Gaststätte zu montieren.

Hauptamtsleiter Knörzer verweist darauf, dass die Schwetzinger Straße eine Kreisstraße ist und macht deutlich, dass für das Aufstellen eines Verkehrsspiegels erhöhte Anforderungen zu erfüllen seien. Für die Kreuzungsbereiche der Schwetzinger Straße seien diese Kriterien nach Aussage der Kreisbehörde nicht erfüllt.

13.9. Stolperfallen auf dem Weg um den Anglersee

Gemeinderat Christian Herm (CDU) erkundigt sich, wem der Weg um den Anglersee gehöre, da er viele Stolperfallen aufweist.

Bürgermeister Wangler antwortet, dass der Weg der Gemeinde gehöre. Hierbei handle es sich allerdings nicht um einen Gehweg im eigentlichen Sinne. Der alte Baumbestand habe zur Folge, dass Wurzeln in den Weg hineingewachsen sind. Um den Weg zu sanieren, müsste man die großen Bäume fällen, was einerseits ökologisch fragwürdig und zudem mit hohen Kosten verbunden wäre.

13.10. Möglichkeiten für das Errichten von Tiny-Häusern

Gemeinderat Michael Rößler (SPD) möchte wissen, ob es in Ketsch Möglichkeiten für das Errichten von Tiny-Häusern gebe.

Bürgermeister Wangler erläutert, dass hierfür planungsrechtliche Vorgaben gelten. Tiny-Häuser brauchen einen Bebauungsplan. Voraussetzung für die Errichtung sei zudem das Vorhandensein eines geeigneten Grundstücks, was in Ketsch nicht der Fall ist.

13.11. Geschwindigkeitsreduzierung in der Schwetzinger Straße

Gemeinderat Pascal Sagerer (CDU) erfragt den Sachstand einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung in der Schwetzinger Straße.

Bürgermeister Wangler teilt mit, dass diesbezüglich die Planungen mit dem Rhein-Neckar-Kreis laufen. Es sei davon auszugehen, dass das Teilstück der Schwetzinger Straße von der Hockenheimer Straße bis zum Kreisel Marktplatz Zone 30 wird. Hinsichtlich des Teilstücks vom Kreisel Marktplatz bis zum Kreisel Ortsausgang Richtung Schwetzingen stehe eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung in Aussicht.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 44/2024

Orte

Ketsch

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Ketsch
31.10.2024
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