In der Sitzung des Gemeinderates wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer wird beschlossen. Demnach wird der Steuersatz bei der Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit von 18 % auf 22 % des Einspielergebnisses erhöht.
Die Satzung tritt am 1.1.2026 in Kraft.
1. Den auf Seite 21 aufgeführten Budgetüberschreitungen im konsumtiven Bereich (über 12.000 €) in Höhe von 231.968,81 € wird gemäß § 84 Abs. 1 Satz 3 GemO zugestimmt.
2. Den auf Seite 34 aufgeführten Budgetüberschreitungen im investiven Bereich (über 12.000 €) in Höhe von 460.134,36 € wird gemäß § 84 Abs. 1 Satz 3 GemO zugestimmt.
3. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, wie unter 1. Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses (Seite 1 und 2) der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt, festgestellt.
4. Die Erläuterungen und Anlagen zum Jahresabschluss werden zustimmend zur Kenntnis genommen
- Vergabe von Leistungen
Die Bauleistungen Jahresbau Straßenunterhalt 2026 - 2028 werden an die Fa. Clemens Müller GmbH & Co KG, Tieringer Straße 41, 72459 Albstadt mit einem Auftragswert in Höhe von 701.930,37 € brutto vergeben.
1. Der Jahresabschluss 2024 wird wie folgt festgestellt: Euro
Erfolgsrechnung
Summe der Erträge 3.229.541,30
Summe der Aufwendungen 3.394.033,32
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) - 164.492,02
nachrichtlich
Vorauszahlungen der Gemeinde auf spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf spätere Überschussabführung0,00
Liquiditätsrechnung
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender
Geschäftstätigkeit 297.515,33
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit - 161.621,73
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 135.893,60
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit - 266.825,03
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Wirtschaftsjahres - 130.931,43
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen
Ein- und Auszahlungen 50.000,00
Bilanzsumme 7.280.658,31
2. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß Betriebssatzung vom 18.12.2023 § 1 Abs. 5 wird die Unterdeckung des Eigenkapitals in Höhe von - 164.492,02 € aus Mitteln des städtischen Haushalts ausgeglichen.
3. Die Zahlung vom Kernhaushalt an den Betriebshof wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2026 vorgenommen. Im Haushaltsplanentwurf 2026 wurden Mittel in Höhe von 180.000 € eingeplant. Im Rahmen der Planaufstellung war die Höhe des Fehlbetrags noch nicht genau beziffert.
4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
1. Der Jahresabschluss 2024 wird wie folgt festgestellt: Euro
Erfolgsrechnung
Summe der Erträge 5.523.590,93
Summe der Aufwendungen 5.480.230,77
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) 43.360,16
nachrichtlich
Vorauszahlungen der Gemeinde auf spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf spätere Überschussabführung 0,00
Liquiditätsrechnung
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender
Geschäftstätigkeit 611.382,84
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit - 1.468.057,80
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 856.674,96
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit 693.706,67
Änderung des Finanzierungsmittelbestands
zum Ende des Wirtschaftsjahres - 162.968,29
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen
Ein- und Auszahlungen 0,00
Bilanzsumme 41.664.539,39
2. Der Jahresgewinn 2024 im Bereich „Abwasser“ über 43.360,16 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.
Der Bereich „Erddeponie“ schließt im Jahr 2024 mit einem neutralen Ergebnis ab.
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Der Jahresleistungsvertrag Rohrleitungsbauarbeiten für Gas, Wasser und Wärme wird an die Firma Trommler, Albstadt auf der Grundlage des Angebotes vom 10.10.2025 in Höhe von 473.538,78 € netto für das Jahr 2026 vergeben.
Der Annahme und Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden wird zugestimmt.

