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Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2025

In der Sitzung des Gemeinderates wurden folgende Beschlüsse gefasst: Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer Die Satzung...

In der Sitzung des Gemeinderates wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer wird beschlossen. Demnach wird der Steuersatz bei der Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit von 18 % auf 22 % des Einspielergebnisses erhöht.

Die Satzung tritt am 1.1.2026 in Kraft.

Feststellung Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021

1. Den auf Seite 21 aufgeführten Budgetüberschreitungen im konsumtiven Bereich (über 12.000 €) in Höhe von 231.968,81 € wird gemäß § 84 Abs. 1 Satz 3 GemO zugestimmt.

2. Den auf Seite 34 aufgeführten Budgetüberschreitungen im investiven Bereich (über 12.000 €) in Höhe von 460.134,36 € wird gemäß § 84 Abs. 1 Satz 3 GemO zugestimmt.

3. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, wie unter 1. Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses (Seite 1 und 2) der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt, festgestellt.

4. Die Erläuterungen und Anlagen zum Jahresabschluss werden zustimmend zur Kenntnis genommen

Straßenunterhalt Jahresbau 2026 - 2028

- Vergabe von Leistungen

Die Bauleistungen Jahresbau Straßenunterhalt 2026 - 2028 werden an die Fa. Clemens Müller GmbH & Co KG, Tieringer Straße 41, 72459 Albstadt mit einem Auftragswert in Höhe von 701.930,37 € brutto vergeben.

Eigenbetrieb Betriebshof – Feststellung des Jahresabschlusses 2024

1. Der Jahresabschluss 2024 wird wie folgt festgestellt: Euro

Erfolgsrechnung

Summe der Erträge 3.229.541,30

Summe der Aufwendungen 3.394.033,32

Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) - 164.492,02

nachrichtlich

Vorauszahlungen der Gemeinde auf spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf spätere Überschussabführung0,00

Liquiditätsrechnung

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender

Geschäftstätigkeit 297.515,33

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Investitionstätigkeit - 161.621,73

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 135.893,60

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit - 266.825,03

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum

Ende des Wirtschaftsjahres - 130.931,43

Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen

Ein- und Auszahlungen 50.000,00

Bilanzsumme 7.280.658,31

2. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß Betriebssatzung vom 18.12.2023 § 1 Abs. 5 wird die Unterdeckung des Eigenkapitals in Höhe von - 164.492,02 € aus Mitteln des städtischen Haushalts ausgeglichen.

3. Die Zahlung vom Kernhaushalt an den Betriebshof wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2026 vorgenommen. Im Haushaltsplanentwurf 2026 wurden Mittel in Höhe von 180.000 € eingeplant. Im Rahmen der Planaufstellung war die Höhe des Fehlbetrags noch nicht genau beziffert.

4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

Eigenbetrieb Entsorgung – Feststellung des Jahresabschlusses 2024

1. Der Jahresabschluss 2024 wird wie folgt festgestellt: Euro

Erfolgsrechnung

Summe der Erträge 5.523.590,93

Summe der Aufwendungen 5.480.230,77

Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) 43.360,16

nachrichtlich

Vorauszahlungen der Gemeinde auf spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf spätere Überschussabführung 0,00

Liquiditätsrechnung

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender

Geschäftstätigkeit 611.382,84

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Investitionstätigkeit - 1.468.057,80

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 856.674,96

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit 693.706,67

Änderung des Finanzierungsmittelbestands

zum Ende des Wirtschaftsjahres - 162.968,29

Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen

Ein- und Auszahlungen 0,00

Bilanzsumme 41.664.539,39

2. Der Jahresgewinn 2024 im Bereich „Abwasser“ über 43.360,16 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.

Der Bereich „Erddeponie“ schließt im Jahr 2024 mit einem neutralen Ergebnis ab.

3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

Stadtwerke Hechingen: Vergabe Jahresleistungsvertrag Rohrleitungsbauarbeiten 2026

Der Jahresleistungsvertrag Rohrleitungsbauarbeiten für Gas, Wasser und Wärme wird an die Firma Trommler, Albstadt auf der Grundlage des Angebotes vom 10.10.2025 in Höhe von 473.538,78 € netto für das Jahr 2026 vergeben.

Annahme und Vermittlung von Spenden

Der Annahme und Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden wird zugestimmt.

Erscheinung
Stadtspiegel Hechingen – Lokalzeitung mit den Amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 02/2026
von Stadt Hechingen
08.01.2026
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