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Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderates am 18. Mai 2026

TOP 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Bürgermeister Timo Wangler gibt bekannt, dass das Ratsgremium in seiner nichtöffentlichen...

TOP 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Timo Wangler gibt bekannt, dass das Ratsgremium in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 27. April 2026 die Einstellung einer befristeten Teilzeitkraft im Bürgermeistersekretariat und die Einstellung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe als stellvertretenden Betriebsleiter der Badanlage Ketsch beschlossen habe.

TOP 2: Anfragen der Sitzungsbesucher

2.1. Kostenfreier Eintritt ins Schwimmbad für eine Begleitperson

Ein Sitzungsbesucher kommt auf die Merkzeichen H (für hilflos) und B (für Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis zu sprechen. Bei einem B im Schwerbehindertenausweis dürfe die Begleitperson kostenfrei ins Ketscher Schwimmbad. Der Sitzungsbesucher möchte wissen, ob die Begleitperson auch dann kostenfrei mit ins Schwimmbad dürfe, wenn ein H im Schwerbehindertenausweis steht.

Bürgermeister Wangler dankt für die Nachfrage und sichert eine Prüfung zu.

TOP 3: Verabschiedung „Kommunale Wärmeplanung“

Bürgermeister Wangler erläutert, dass die Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Ketsch durch MVV Regioplan erstellt worden sei.

Die Kommunale Wärmeplanung sei im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Ketsch vorgestellt und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtert worden und es habe die Möglichkeit bestanden, Fragen zu stellen sowie Hinweise und Anregungen einzubringen. Im Anschluss seien die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung für die Dauer von 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden. Hierbei seien keine Stellungnahmen eingegangen.

Das Konzept biete Orientierung darüber, wie der Wärmebedarf bis zum Jahr 2040 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden könne und zeige gleichzeitig auf, was möglich ist und was nicht. Die Entscheidung über die konkrete Form sowie den zeitlichen Ablauf der Umsetzung einzelner Maßnahmen sei nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Hierüber werde der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beraten und entscheiden.

Sarah Skott von MVV Regioplan stellt sodann das Konzept der Kommunalen Wärmeplanung vor und nennt Eckpunkte zur Bestandsanalyse, zum Zielszenario für Ketsch bis 2040 und zum Maßnahmenkatalog für Ketsch.

Gemeinderat Michael Impertro (CDU) verweist darauf, dass der Ausbau des Fernwärmenetzes aktuell keine flächendeckende Option darstelle. Positiv sei für Ketsch, dass wenigstens für die Mehrfamilienhäuser in der Karlsruher Straße die Option der Fernwärme bestehen bleibt und der Bereich zusammen mit dem Gewerbegebiet als Prüfgebiet ausgewiesen ist. Alle anderen Haushalte werden die Entscheidung zu treffen haben, in welche technische Alternative sie in Zukunft investieren.

Gemeinderat Tarek Badr (SPD) merkt an, dass die Kommunale Wärmeplanung eine Analyse der Ausgangslage sei und einen strategischen Fahrplan aufstelle, welche Energieform an welcher Stelle sinnvoll ist und wo auf Individuallösungen dezentral zurückgegriffen werden muss, um letztendlich Bürgerinnen und Bürgern auch Planungssicherheit zu bieten. Die Wärmeplanung betreffe nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie. Aufgabe der Kommune sei es, diesen Wandel aktiv zu begleiten und sozialverträglich zu gestalten.

Gemeinderat Tarek Rihawi (FWV) hebt hervor, dass die Kommunale Wärmeplanung ein strategischer Kompass für die Gemeindeentwicklung sei. Sie untersuche das gesamte Gemeindegebiet und zeige auf, welche Straßen und Bereiche sich künftig für welche Heizform eignen: zentrale Versorgung über Fernwärme oder dezentrale individuelle Lösungen. Die Planung sei umfassend, detailliert und zukunftsorientiert. Es sei zu erkennen, dass die Transformation der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität bis 2040 eine anspruchsvolle, aber auch machbare Aufgabe darstellt.

Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) findet es wichtig, die Kommunale Wärmeplanung gemeinschaftlich zu tragen. Dies sei insbesondere bei der Umsetzung von Bedeutung, die sozialverträglich für die Bürgerschaft gestaltet werden müsse. Eventuell könne man hierbei auf Förderprogramme zurückgreifen. Es sei eine ambitionierte Aufgabe, an der jedoch kein Weg vorbeiführt. Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern müsse erfolgen – auch um für kommende Generationen eine gewisse Gerechtigkeit herzustellen.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) unterstreicht, dass es seiner Meinung nach für 90 Prozent der Ketscher Bevölkerung keine Lösung gebe, da sich der Ausbau des Wärmenetzes für einzelne Häuser nicht lohnt. Zudem bestehe die Gefahr, dass durch eine Fokussierung auf Strom künftig gigantische Mengen an Strom benötigt werden, ohne zu wissen, ob sie vorhanden sind. Die Kommunale Wärmeplanung sei ideologiegesättigt und in Überlegung stehende Maßnahmen sollten nochmals überdacht werden, um neueste Forschungsergebnisse berücksichtigen zu können und aktuellen Klima-Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) kommt darauf zu sprechen, dass Fernwärme nicht die Technologie sein werde, mit der in Ketsch zukünftig geheizt wird. Haushalte müsse sich eigenverantwortlich für eine Wärmeversorgung entscheiden. Die Planung formuliere als Ziel, bis 2040 keine fossilen Energieträger mehr zu nutzen. Die Zeitspanne von nur 14 Jahren sei ein ambitioniertes Ziel.

Es ergeht – bei zwei Enthaltungen der AfD-Gemeinderäte Klaus-Günther Voigtmann und Thorsten Naujoks – der mehrheitliche Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Ketsch. Das Dokument und das Konzept gelten damit als abgeschlossen. Über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beschlossen.

TOP 4: Teildachsanierung Neurottschule Sondertrakt und Trakt 1; Auftragsvergabe Gerüstbau- und Flachdacharbeiten

Bauamtsleiter Marc Schneider erinnert daran, dass die in den 1960er-Jahren erbaute Neurottschule seit ihrer Gründung eine wichtige Bildungseinrichtung für die Gemeinde sei. Die bauliche Struktur der Schule bestehe aus insgesamt fünf Trakten, welche die

verschiedenen Unterrichtsbereiche beherbergen, sowie einem Sondertrakt, der unter anderem spezielle Räume für die Verwaltung, eine Lehr- und Lernküche sowie Räume für den naturwissenschaftlichen Unterricht enthält. Die Trakte seien so angelegt, dass sie eine funktionale und flexible Nutzung ermöglichen.

In den vergangenen Jahren seien an der Neurottschule umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Brandschutzes durchgeführt worden, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie des (Lehr-)Personals zu gewährleisten und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Trotz dieser Sanierungsmaßnahmen seien jedoch noch weitere bauliche Maßnahmen notwendig. Insbesondere das Flachdach der Schule weise Mängel auf und sei reparaturbedürftig. Mehrere kleinere Teildachsanierungen seien bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel könne die Dachsanierung nur abschnittsweise erfolgen.

Im jetzt zu beauftragenden Abschnitt sollen die Restdachfläche des Sondertrakts und die Dachfläche von Trakt 1 beauftragt werden. Im Vorfeld sei zusammen mit dem bauleitenden Architekten Tobias Maier wieder eine ausführliche Voruntersuchung durchgeführt worden, um den exakten Dachaufbau zu ermitteln. Hierzu sei das Dach an einzelnen Stellen geöffnet und inspiziert worden. Außerdem habe man die genaue Ausführung des Übergangs zwischen der alten und neuen Dachbahn besprochen.

Um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen, seien die Arbeiten für die Sommerferien 2026 geplant. Die Gesamtsumme des Bauvorhabens liege nicht über dem einschlägigen Schwellenwert, insoweit sei keine europaweite Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen gewesen. Auftragsgrundlage sei stets die VOB.

Das Gewerk „Gerüstbauarbeiten“ umfasse das Aufstellen eines Arbeits- und Schutzgerüsts als längenorientiertes Standgerüst. Für die Teildachsanierung des Sondertraktes sei das geforderte Gerüst auf der Hofseite ca. 33,5 Meter und auf der Giebelseite ca. 15 Meter lang. Für die Teildachsanierung von Trakt 1 mit einer Länge von ca. 42 Metern werde das Gerüst teilweise auf die vorhandene Fluchttreppe, in den Innenhof und auf eine niedrigere Dachfläche gestellt. Benötigt werde das Gerüst für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten und der Verputzarbeiten an der Attika.

Zur Submission am 16. April 2026 lagen fünf Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch den bauleitenden Architekten Tobias Maier habe sich folgende Bieterreihenfolge ergeben: Anbieter 1: 20.434,97 Euro, Anbieter 2: 23.406,95 Euro, Anbieter 3: 23.812,07 Euro, Anbieter 4: 26.594,73 Euro und Anbieter 5: 28.939,18 Euro. Die Kostenschätzung für dieses Gewerk liege bei 31.178 Euro.

Die Vergabe des Auftrags an Anbieter 1, die Nureldin GmbH Gerüstbau aus Mannheim, zum Preis von 20.434,97 Euro werde empfohlen. Die Firma Nureldin GmbH sei der Verwaltung und dem Architekten aus eigener Erfahrung bekannt. Die Recherche zur Eignungsprüfung sei positiv ausgefallen.

Das Gewerk „Flachdachabdichtungsarbeiten“ umfasse insbesondere die Verlegung von ca. 520 Quadratmetern Sarnafil-Dachabdichtungsbahnen für den Sondertrakt und ca. 366 Quadratmeter für Trakt 1. Hierbei werde zuerst die alte PVC-Oberlage abgebrochen. Der komplette Attikarand werde erneuert und durch eine neue Attika ersetzt. Die bisherige Ausführung sei zu niedrig und hebe teilweise ab. Sie werde hergestellt nach DIN und nach den anerkannten Regeln der Technik. Des Weiteren werden die fehlenden Notüberläufe ausgeführt.

Zur Submission am 16. April 2026 lagen drei Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch den bauleitenden Architekten Tobias Maier habe sich folgende Bieterreihenfolge ergeben: Anbieter 1: 167.316,03 Euro, Anbieter 2: 189.251,16 Euro und Anbieter 3: 206.265,91 Euro. Die Kostenschätzung für dieses Gewerk liege bei 229.551 Euro. Auf Anraten des Architekten werde statt der Abdichtungsbahn mit 1,8 Millimeter Stärke die alternativ ausgeschriebene Stärke von 2,0 Millimeter beauftragt, was zu Mehrkosten in Höhe von 1.655,31 Euro führt.

Die Vergabe des Auftrags an Anbieter 1, die Limmer Dachdeckerbetrieb GmbH & Co. KG aus Ketsch, zum Preis von letztendlich 168.971,34 Euro werde empfohlen. Die Firma Limmer sei der Verwaltung und dem Architekten aus eigener Erfahrung bekannt. Die Recherche zur Eignungsprüfung sei positiv ausgefallen.

Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) merkt an, dass das undichte Dach der Neurottschule schon länger ein Thema sei. Daher sei es richtig, die vom Bund zugewiesenen Sondermittel zügig abzurufen und Schadstellen am Dach der Neurottschule schnellstmöglich zu reparieren. Gemeinderat Fuchs regt an, nicht nur die bereits erfolgten Sanierungen, sondern auch die für die nächsten Jahre angedachten Abschnitte der Teildachsanierung der Neurottschule im Plan einzuzeichnen.

Bürgermeister Wangler sichert dies zu und erläutert, dass für dieses Jahr drei Abschnitte vorgesehen seien, um die dringlichsten Schadstellen zu reparieren.

Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) fragt, warum eine separate Firma für den Gerüstbau beauftragt werden müsse.

Bauamtsleiter Schneider antwortet, dass eine Dachdeckerfirma das für die Arbeiten erforderliche Gerüst nicht stellen könne und deshalb eine separate Fachfirma benötigt werde.

Gemeinderat Kochendörfer möchte wissen, ob ein Satteldach in Erwägung gezogen worden sei.

Bauamtsleiter Schneider macht deutlich, dass hierfür eine komplette Dachsanierung durchgeführt werden müsste, was mit hohen Kosten verbunden wäre.

Gemeinderat Frank Müller (FWV) hebt hervor, dass die Neurottschule ein tragendes Fundament der kommunalen Bildungslandschaft sei. Nach der Brandschutzsanierung sei es wichtig und notwendig, den baulichen Zustand konsequent weiterzusichern und die Reparaturen in überschaubare Abschnitte zu unterteilen. Diesbezüglich nennt Gemeinderat Müller folgende Punkte, die erfüllt sein müssen und nach der Planung es auch sind: eine nachhaltige Bauausführung, Wirtschaftlichkeit und Regionalität sowie der Schutz des Schulbetriebes. Die Teildachsanierung sei eine unaufschiebbare Investition in die Infrastruktur der Neurottschule und in die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler.

Gemeinderätin Heike Schütz (Bündnis 90/Die Grünen) erinnert an die hohen Kosten für die Brandschutzsanierung in der Neurottschule. Auch bei der abschnittsweisen Teildachsanierung sei mit Gesamtausgaben von über einer Million Euro zu rechnen, wobei es sinnvoller gewesen wäre, zuerst das Dach zu reparieren und dann erst die Brandschutzsanierung in Angriff zu nehmen. Dies sei leider nicht möglich gewesen, denn aufgrund der Umwandlung zur Gemeinschaftsschule habe die Brandschutzsanierung oberste Priorität gehabt. Es bleibe zu hoffen, dass der Sanierungsstau an der Neurottschule in absehbarer Zeit ein Ende habe.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) befürworte die Vorschläge der Verwaltung, zu denen es keine Alternative gebe.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) bewertet es als positiv, dass die Ausgaben unter der Kostenschätzung liegen und die Teildachsanierung von einem Ketscher Dachdeckerbetrieb vorgenommen werde.

Es ergeht der einstimmige Beschluss:

1) Der Auftrag „Gerüstbauarbeiten“ für die Teildachsanierung an der Neurottschule wird an die Firma Nureldin GmbH Gerüstbau aus Mannheim vergeben. Auftragsgrundlage ist das Angebot vom 2. April 2026 mit einem Angebotspreis von 20.434,97 Euro, inklusive Mehrwertsteuer.

2) Der Auftrag „Flachdacharbeiten“ für die Teildachsanierung an der Neurottschule wird an die Firma Limmer Dachdeckerbetrieb GmbH & Co KG aus Ketsch vergeben. Auftragsgrundlage ist das Angebot vom 16. April 2026 mit einem Angebotspreis von insgesamt 168.971,34 Euro, inklusive Mehrwertsteuer.

TOP 5: Badanlage Ketsch; Gebührenanpassung

Bauamtsleiter Schneider unterstreicht, dass die Gemeinde Ketsch das kommunale Hallen- und Freibad im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge als freiwillige Aufgabe betreibe. Gleichzeitig sei die Gemeinde verpflichtet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs fortlaufend zu überprüfen und die Einnahmemöglichkeiten angemessen auszuschöpfen. Der Betrieb des Schwimmbades weise seit Jahren ein erhebliches strukturelles Defizit auf. Trotz verschiedener Maßnahmen zur Kostenoptimierung – insbesondere im Bereich Energieverbrauch, technischer Infrastruktur und Betriebsorganisation – könne derzeit kein annähernd kostendeckender Betrieb erreicht werden.

Nach den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts Baden-Württemberg seien öffentliche Einrichtungen grundsätzlich so zu bewirtschaften, dass die laufenden Aufwendungen zumindest teilweise durch entsprechende Benutzungsentgelte gedeckt werden. Dies ergebe sich insbesondere aus den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) sowie der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO BW) und werde durch die Gemeindeprüfungsanstalt regelmäßig angemahnt. Nach § 78 GemO BW habe die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen. Gleichzeitig seien nach § 14 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) für öffentliche Einrichtungen angemessene Benutzungsgebühren zu erheben, soweit vertretbar und geboten.

Zwar handle es sich bei Schwimmbädern typischerweise um dauerhaft defizitäre Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, jedoch sei die Gemeinde dennoch verpflichtet, bestehende Einnahmepotenziale regelmäßig zu überprüfen und Gebührenstrukturen an die tatsächlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die derzeitigen Eintrittspreise des Ketscher Schwimmbades bewegen sich im regionalen Vergleich weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Gleichzeitig stehe den Nutzerinnen und Nutzern ein umfangreiches Angebot an Einrichtungen und Attraktionen zur Verfügung, darunter insbesondere das Wellenbecken, die Wasserrutsche, das Schwimmerbecken, das Beachvolleyballfeld, die Spiel- und Aufenthaltsbereiche, das Planschbecken und die ganztägige Nutzung der sanitären Einrichtungen.

Die Verwaltung halte daher eine moderate Anpassung der Einzelkartenpreise grundsätzlich für vertretbar und gebührenrechtlich angemessen und schlage eine Erhöhung um 1 Euro je Einzeleintritt vor: für Erwachsene von 5 auf 6 Euro, für Jugendliche von 3 auf 4 Euro. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die geplante Anpassung ausdrücklich nicht auf eine vollständige Kostendeckung abzielt. Vielmehr soll hierdurch lediglich ein angemessener Beitrag zur teilweisen Reduzierung des strukturellen Defizits geleistet werden. Gleichzeitig soll die soziale Verträglichkeit der Eintrittspreise weiterhin gewahrt bleiben. Aus diesem Grund werden die Preise für Mehrfach- und Saisonkarten in dieser Saison unverändert belassen. Hierdurch sollen insbesondere regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer sowie Familien weiterhin entlastet werden. Künftig werde man aber nicht umhinkommen, auch hier die Preise moderat anzupassen. Eine Differenzierung der Eintrittspreise nach Wohnort sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtlich nicht zulässig. Die vorgesehene Preisstruktur über rabattierte Mehrfachkarten stelle aber eine rechtlich belastbare Möglichkeit dar, vor allem regelmäßige örtliche Nutzerinnen und Nutzer mittelbar zu entlasten.

Ergänzend soll ab der kommenden Freibadsaison zum 1. Juni 2026 auch ein Spät-Schwimmer-Tarif ab 17 Uhr eingeführt werden: zum Eintrittspreis von 5 Euro für Erwachsene und 3 Euro für Jugendliche.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage, der weiterhin steigenden Betriebs- und Personalkosten sowie der notwendigen Investitionen in die technische Infrastruktur halte die Verwaltung eine maßvolle Gebührenanpassung insgesamt für sachgerecht, wirtschaftlich geboten und kommunalrechtlich dringend erforderlich.

Bauamtsleiter Schneider merkt an, dass beim Kauf einer 50er-Karte der Eintrittspreis nur noch bei 3,60 Euro liege.

Bürgermeister Wangler benennt das jährliche Defizit von 800.000 Euro und betont, dass man alles versuchen müsse, um wirtschaftlicher zu werden.

Gemeinderat Thomas Leiser (CDU) sieht in der Gebührenanpassung eine maßvolle und sozial verträgliche Maßnahme. Stammgäste und Familien, die Mehrfachkarten kaufen, seien von der Erhöhung nicht betroffen. Die Gebührenanpassung orientiere sich am Kostenaufwand für Energie, Personal und Instandhaltung. Die Eintrittspreise bleiben weiterhin bezahlbar.

Gemeinderat Dr. Oliver Brinkmann (SPD) unterstreicht, dass die Gebührenanpassung keinem Selbstzweck diene, sondern eine wichtige Maßnahme sei, um die Ketscher Badanlage – mit allen ihren Vorzügen für Gesundheit, Freizeit und Sport – mittel- und langfristig zu erhalten. Die moderate Erhöhung sei ein Beitrag zur Reduzierung des Defizits. Das Gebührensystem sei ausgewogen und die Erhöhung moderat.

Gemeinderat Jürgen Stang (FWV) macht deutlich, dass mit der Erhöhung der Einzelpreise um jeweils einen Euro das Defizit im Haushalt nicht ausgeglichen werden könne. Dennoch sei die kleine Preiserhöhung ein wichtiges Zeichen dafür, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Badanlage dauerhaft erhalten zu können. Die Preise für Mehrfachkarten – und somit für die Dauergäste – bleiben stabil.

Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) vertritt die Meinung, dass eine Preiserhöhung zur Erhaltung der Badanlage notwendig sei, jedoch nicht mit dem vorgeschlagenen Modell. Der Preis für Kinder und Jugendliche sollte nicht erhöht werden. Stattdessen könnte der Preis bei den Erwachsenen noch ein bisschen mehr angehoben werden.

Bauamtsleiter Schneider erinnert daran, dass Kinder im Alter bis zu 6 Jahren freien Eintritt haben.

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) betont, dass die Gemeinde bei den Ausgaben für die Badanlage mit dem sprichwörtlichen Rücken an der Wand stehe und auch gegenüber der Aufsichtsbehörde Rechenschaft ablegen müsse. Die moderate Preiserhöhung sei ein Schritt in die richtige Richtung. Für Stammgäste, die Mehrfachkarten haben, ändern sich die Eintrittspreise nicht.

Gemeinderat Chris Brocke (FDP) unterstreicht, dass der Erhalt der Badanlage – trotz des geringen Kostendeckungsgrades von gerade einmal 15 Prozent im vergangenen Jahr – absoluten Vorrang habe. Die moderate Erhöhung sei sinnvoll und wichtig, wobei der Eintrittspreis weiterhin bezahlbar bleibt.

Es ergeht – bei drei Gegenstimmen der Gemeinderäte von Bündnis 90/Die Grünen Heike Schütz, Günther Martin und Birgit Ackermann – der mehrheitliche Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Eintrittspreise für den Badebetrieb der Gemeinde Ketsch zum Beginn der Freibadsaison am 1. Juni 2026 gemäß der Sitzungsvorlage anzupassen.

TOP 6: Berichte des Bürgermeisters

6.1. Altennachmittag

Bürgermeister Wangler weist darauf hin, dass alle Seniorinnen und Senioren am 17. Juni um 14 Uhr zum Altennachmittag in die Rheinhallengaststätte eingeladen seien. Die Gemeinde habe ein kurzweiliges Unterhaltungsprogramm zusammengestellt und man freue sich darauf, viele Gäste bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

6.2. Stadtradeln

Bürgermeister Wangler macht darauf aufmerksam, dass vom 14. Juni bis 4. Juli wieder die Aktion „Stadtradeln“ stattfinde und lädt dazu ein, 21 Tage lang für Klimaschutz, Radverkehrsförderung und lebenswerte Kommunen mit dem Fahrrad unterwegs zu sein und Kilometer zu sammeln – für das Team und für Ketsch. Am Sonntag, 14. Juni, werde es eine Auftaktveranstaltung geben. Vorgesehen sei eine Familienradtour mit Ausklang beim Heimatmuseum. Nähere Informationen werde man in Kürze veröffentlichen.

TOP 7: Anfragen der Gemeinderäte

7.1. Löcher am Bolzplatz auf dem Spielplatz Edisonstraße

Gemeinderat Dr. Oliver Brinkmann (SPD) weist auf größere Löcher am Bolzplatz auf dem Spielplatz Edisonstraße hin und möchte wissen, ob kurzfristig ausgebessert werden könne.

Bauamtsleiter Schneider teilt mit, dass es sich um eine wassergebundene, jedoch zwischenzeitlich stark verfestigte Tragschicht handle, bei der punktuelle Ausbesserungen leider nur kurzfristig Abhilfe schaffen.

Bürgermeister Wangler fügt bedauernd hinzu, dass eine umfassende Sanierung derzeit leider nicht finanzierbar sei. Die Sicherheit der auf dem Bolzplatz spielenden Kinder müsse aber gewährleistet sein, weshalb selbstverständlich eine Ausbesserung geprüft werde.

7.2. Veranstaltung im Bruch

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich nach einer Veranstaltung, die derzeit im Bruch stattfindet und die nicht im Veranstaltungskalender der Ketscher Homepage gelistet sei.

Bürgermeister Wangler unterstreicht, dass im Veranstaltungskalender der Gemeinde- Homepage ausschließlich öffentliche Veranstaltungen genannt werden, die von Ketscher Vereinen, Institutionen und Gruppierungen gemeldet wurden. Die aktuelle Veranstaltung im Bruch sei nicht öffentlich. Der Festplatz sei privat angemietet worden.

7.3. Sachstand Stromnotfallplanung

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) fragt nach dem Sachstand zur Ausarbeitung eines Notfallplans im Falle eines großflächigen Stromausfalls.

Bürgermeister Wangler teilt mit, dass mit der MVV Energie zwischenzeitlich ein Vertrag zur Erarbeitung der Notfallplanung unterzeichnet worden sei. In der Verwaltung sei nun eine Projektgruppe gegründet worden, die sich gemeinsam mit der MVV Energie um die Ausarbeitung des Plans kümmern werde.

7.4. Carsharing Marktplatz

Gemeinderat Klaus-Günther Voigtmann (AfD) erkundigt sich nach der Nutzung des Carsharing-Angebots auf dem Marktplatz.

Bürgermeister Wangler sichert zu, das Ratsgremium zu unterrichten, sobald die diesbezüglichen Zahlen vorliegen.

7.5. Defektes Dach der Sankt-Sebastian-Kirche

Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, ob der Verwaltung Informationen zum defekten Dach der Sankt-Sebastian-Kirche vorliegen. Im hinteren Bereich der Kirche gebe es nach wie vor Absperrungen.

Bauamtsleiter Schneider hebt hervor, dass der Baurechtsbehörde aktuell keine Hinweise vorliegen. Bei akutem Handlungsbedarf werde die Gemeinde selbstverständlich tätig.

7.6. Fördermittel für das Radwegekonzept

Gemeinderätin Birgit Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach neuen Informationen bezüglich einer Förderung für das Radwegekonzept.

Bürgermeister Wangler antwortet, dass es hierzu keine neuen Informationen gebe. Der Antrag auf Landesförderung sei gestellt, jedoch werde nur einmal im Jahr darüber entschieden.

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 22/2026
von Gemeinderat Ketsch
28.05.2026
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